Bundestagswahl 2025
Warum es keine Überhangmandate mehr gibt
Die Bundestagswahl 2025 bringt eine wichtige Neuerung: Überhangmandate gehören der Vergangenheit an. Eine Wahlrechtsreform sorgt dafür, dass der Bundestag kleiner und die Sitzverteilung gerechter wird.
Von Redaktion
Am 23. Februar 2025 wählen die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland einen neuen Bundestag – und dabei tritt erstmals ein reformiertes Wahlrecht in Kraft. Eine der zentralen Änderungen: Es wird keine Überhangmandate mehr geben. Das Ziel der Reform ist es, den Bundestag auf eine feste Größe zu begrenzen und das Wahlsystem einfacher und fairer zu machen.
Warum gibt es keine Überhangmandate mehr?
In der Vergangenheit entstanden Überhangmandate, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate durch die Erststimme gewann, als ihr Sitze nach der Zweitstimme zustanden. Diese überzähligen Mandate führten dazu, dass der Bundestag immer weiter anwuchs, was nicht nur Kosten verursachte, sondern auch Kritik an der Transparenz und Gerechtigkeit des Systems auslöste.
Mit der Wahlrechtsreform wurde dieses Problem gelöst: Ab der Bundestagswahl 2025 werden Direktmandate nur noch vergeben, wenn sie in die Sitzzahl passen, die einer Partei gemäß ihrem Zweitstimmenergebnis zusteht. Gewinnt eine Partei mehr Direktmandate, als ihr Sitze zustehen, werden diese überzähligen Mandate gestrichen.
Das bedeutet auch, dass Wahlkreise unbesetzt bleiben können, wenn die Partei dort ein gestrichenes Direktmandat gewonnen hat. Dennoch fließen die Zweitstimmen aus diesem Wahlkreis weiterhin in die Gesamtverteilung der Sitze ein. Damit wird die Sitzverteilung im Bundestag allein von der Zweitstimme bestimmt – sie spiegelt den Wählerwillen proportional wider und soll somit für ein klareres und gerechteres Wahlergebnis sorgen.
Zusätzlich wird die Größe des Bundestags auf maximal 630 Sitze begrenzt. Diese Deckelung verhindert, dass der Bundestag durch Überhang- und Ausgleichsmandate wie bisher immer weiter anwächst.
Die Reform wurde eingeführt, um Kosten zu reduzieren, das Wahlsystem transparenter zu machen und das Vertrauen in die parlamentarische Demokratie zu stärken. Kritiker bemängeln jedoch, dass dadurch die Bedeutung der Direktmandate geschwächt wird.
Überhangmandate: So war die Regelung früher
Seit der ersten Bundestagswahl 1949 gab es das Prinzip der Überhangmandate: Wenn eine Partei mehr Direktmandate (Erststimme) gewann, als ihr durch das Zweitstimmenergebnis Sitze zustanden, bekam sie diese zusätzlichen Sitze. Diese Überhangmandate wurden nicht ausgeglichen, was zu einer Verzerrung der Sitzverteilung führen konnte. Dadurch hatte die Partei mit Überhangmandaten einen Vorteil.
Beispiel: Wenn eine Partei in einem Bundesland 10 Direktmandate gewann, ihr aber laut Zweitstimmen nur 8 Sitze zustanden, erhielt sie trotzdem alle 10 Mandate.
Bis in die 1990er Jahre hinein spielten Überhangmandate in Deutschland nur eine geringe Rolle. Bei der Wahl 1994 kam es aber zum ersten Mal zu Überhangmandaten im zweistelligen Bereich (12 für die CDU und 4 für die SPD). Durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2008 musste das Wahlrecht schließlich geändert werden, weil die Überhangmandate als unfair eingestuft wurden.
Seit der Wahl 2013 gab es deshalb Ausgleichsmandate: Für jedes Überhangmandat einer Partei bekamen die anderen Parteien zusätzliche Sitze, damit das Kräfteverhältnis im Bundestag wieder dem Zweitstimmenergebnis entsprach.
Folge: Der Bundestag wurde immer größer, weil für jeden Überhang viele Ausgleichsmandate nötig waren. Der 19. Bundestag, der 2017 gewählt wurde, hatte erstmals über 700 Sitze. Der 2021 gewählte Bundestag war mit 736 Sitzen der größte der deutschen Geschichte – davon 138 Überhang- und Ausgleichsmandate.
Die Formulierungen des Textes wurden mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und anschließend von einer Redakteurin/einem Redakteur überprüft.