Schlag gegen Rechtsextremismus

Was bedeutet das Verbot des "Compact"-Magazins?

Die Bundesregierung betont häufig, wie wichtig ihr die Pressefreiheit ist. Ein Medienunternehmen zu verbieten, ist daher ein Schritt, der reiflich überlegt und gut begründet sein muss.

Mit Razzien in mehreren Bundesländern - hier in Magdeburg - gingen die Behörden gegen das "Compact"-Magazin und eine Filmproduktionsfirma vor.

© Thomas Schulz/dpa

Mit Razzien in mehreren Bundesländern - hier in Magdeburg - gingen die Behörden gegen das "Compact"-Magazin und eine Filmproduktionsfirma vor.

Von Von Anne-Beatrice Clasmann, dpa

Das Bundesinnenministerium verweist auf "antisemitische, rassistische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Inhalte".

© Sven Kaeuler/dpa/tnn/dpa

Das Bundesinnenministerium verweist auf "antisemitische, rassistische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Inhalte".

Im brandenburgischen Falkensee bei Berlin durchsuchten Beamte ein Haus, dessen Adresse im Impressum des Magazins genannt wird.

© Sven Kaeuler/dpa/tnn/dpa

Im brandenburgischen Falkensee bei Berlin durchsuchten Beamte ein Haus, dessen Adresse im Impressum des Magazins genannt wird.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat das "Compact"-Magazin verboten. (Archivbild)

© Michael Kappeler/dpa

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat das "Compact"-Magazin verboten. (Archivbild)

"Compact"-Chefredakteur Jürgen Elsässer hat eine bewegte politische Geschichte.

© Jan Woitas/dpa

"Compact"-Chefredakteur Jürgen Elsässer hat eine bewegte politische Geschichte.

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Erstellt:
16. Juli 2024, 11:40 Uhr

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