Neues TÜV-Gesetz?

Was die EU-Kommission wirklich plant

Müssen ältere Autos bald jährlich zum TÜV? Was die EU-Kommission plant, lesen Sie im Artikel.

Müssen ältere Fahrzeuge bald jährlich zum TÜV?

© K-FK / shutterstock.com

Müssen ältere Fahrzeuge bald jährlich zum TÜV?

Von Lukas Böhl

Die Europäische Kommission hat am vergangenen Donnerstag umfassende Änderungen an den EU-Vorschriften für die technische Überwachung von Fahrzeugen vorgeschlagen. Ziel der Reform ist es, die Straßenverkehrssicherheit zu erhöhen, die Luftverschmutzung zu reduzieren und den Fahrzeugdatenaustausch in der EU zu digitalisieren.

Was ist konkret in Planung?

Die geplanten Neuerungen berücksichtigen insbesondere die wachsende Zahl von Elektrofahrzeugen und neue Technologien wie Fahrerassistenzsysteme. Vorgesehen sind unter anderem regelmäßige technische Inspektionen für Elektroautos, neue Emissionsprüfmethoden zur Aufdeckung hochemittierender Fahrzeuge sowie jährliche Inspektionen für Pkw und Transporter, die älter als zehn Jahre sind.

Auch Betrug wie die Manipulation von Kilometerzählern will die Kommission künftig besser bekämpfen: Kilometerstände sollen künftig in nationalen Datenbanken erfasst und grenzüberschreitend ausgetauscht werden. Gleichzeitig sollen Fahrzeugzulassungen und Prüfbescheinigungen digitalisiert und Verwaltungsverfahren vereinfacht werden.

Nach Angaben der Kommission könnten die neuen Vorschriften zwischen 2026 und 2050 rund 7.000 Menschenleben retten und etwa 65.000 schwere Verletzungen verhindern. Die Reform ist Teil der EU-Strategie „Vision Zero“, die bis 2050 nahezu keine Todesfälle und schweren Verletzungen im Straßenverkehr anstrebt.

  • Regelmäßige technische Kontrollen auch für Elektrofahrzeuge und sicherheitsrelevante Softwaresysteme,
  • Fortschrittliche Emissionsprüfungen für NOx und ultrafeine Partikel,
  • Erfassung von Kilometerständen zur Betrugsbekämpfung,
  • Jährliche Inspektionen für Fahrzeuge älter als zehn Jahre,
  • Digitalisierung von Zulassungen und Prüfbescheinigungen,
  • Gewährleistung der grenzüberschreitenden Anerkennung regelmäßiger technischer Inspektionen von Kraftfahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat für einen Zeitraum von sechs Monaten durchgeführt werden.

Wie geht es nun weiter?

Die Vorschläge werden nun im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren vom Europäischen Parlament und dem Rat geprüft. Anschließend sollen delegierte und Durchführungsrechtsakte folgen, um die Umsetzung zu konkretisieren.

Zum Artikel

Erstellt:
28. April 2025, 08:50 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen