Pantisano-Anzeige gegen Weidel

Was ist eigentlich Volksverhetzung?

Der Stuttgarter Linke-Stadtrat Pantisano hat die AfD-Kanzlerkanidadtin wegen „Volksverhetzung“ angezeigt. Was versteht man darunter?

Der Straftatbestand der Volskverhetzung wird mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft (Symbolbild).

© IMAGO/Herrmann Agenturfotografie/IMAGO

Der Straftatbestand der Volskverhetzung wird mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft (Symbolbild).

Von Michael Bosch

Alice Weidel ist derzeit in aller Munde. Am Wochenende ist die 45-Jährige auf einem Parteitag offiziell zur Kanzlerkandidatin der Alternative für Deutschland gekürt worden – das ging nicht ohne Zwischentöne ab. Der Parteitag war massiv von AfD-kritischen Aktivisten gestört worden.

Zuvor bereits hatte Weidel mit dem US-Milliardär Elon Musk ein Gespräch auf dessen Plattform X (ehemals Twitter) geführt. Dort verstiegen sich die beiden teils zu wilden Theorien – eine Äußerung könnte nun ein juristisches Nachspiel haben.

Pantisano zeigt Weidel wegen Volksverhetzung an

Der Stuttgarter Stadtrat Luigi Pantisano hat Weidel angezeigt. Er habe „die Vorsitzende der Rechtsextremen Partei AfD, Alice Weidel, für Ihre Aussage, Hitler war ein Kommunist’ angezeigt“, schrieb Pantisano auf Social Media. Er begründete den Schrit damit, dass es sich aus seienr Sicht um eine „Verhöhnung der Opfer des Nationalsozialismus und eine deutliche Relativierung der Verbrechen der Nationalsozialisten“ handle.

Definition einer Volksverhetzung

Was ist eigentlich Volksverhetzung? Laut Definition begeht der- oder diejenige Volksverhetzung, „wer zu Hass oder zu Gewalttaten aufruft, wer gegen einen oder mehrere Menschen einer bestimmten Gruppe, Hautfarbe, Religion oder Weltanschauung aufhetzt“ und damit den „öffentlichen Frieden“ stört. Der Abschnitt findet sich im Strafgesetzbuch (StGB) unter Paragraf 130.

Was versteht man unter Volksverhetzung?

Im aktuellen Fall dürfte insbesondere der Absatz 3 von Bedeutung sein. Dort heißt es: „Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.“

NS-Relativierung als Volksverhetzung

Auch der Absatz 4 nimmt Bezug auf den Nationalsozialismus: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.“

Inwiefern die Anzeige von Luigi Pantisano Erfolg haben könnte, analysieren wir hier.

Zum Artikel

Erstellt:
13. Januar 2025, 09:58 Uhr
Aktualisiert:
13. Januar 2025, 11:21 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen