Zustrombegrenzungsgesetz
Was ist subsidiärer Schutz?
Durch das Zustrombegrenzungsgesetz von CDU/CSU, AfD, FDP und BSW steht der subsidiäre Schutz für Familienangehörige auf der Kippe. Aber was bedeutet „subsidiär“ – und wo liegt der Unterschied zum Asylrecht?
Von Michael Maier
Mit dem Zustrombegrenzungsgesetz hat die Debatte um den Schutzstatus von Migranten in Deutschland neue Dynamik bekommen. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW stellt den pauschalen Schutz für Menschen aus Syrien infrage. Doch was bedeutet subsidiärer Schutz eigentlich und warum steht er in der Kritik?
Was ist der subsidiäre Schutz?
Subsidiärer Schutz ist eine ergänzende Schutzform neben dem Asylrecht und dem Flüchtlingsschutz nach den Genfer Konventionen. Er greift dann, wenn Menschen zwar nicht politisch verfolgt werden, ihnen in ihrer Heimat aber Schaden drohen könnte - etwa durch Folter, Todesstrafe oder kriegerische Auseinandersetzungen. Erst 2011 wurde dieser Status von per EU-Richtlinie eingeführt. Davor gab es nur das klassische Asylrecht für politisch Verfolgte.
Was bedeutet „subsidiär“?
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat schon 2024 in einem Grundsatzurteil die Sicherheitslage in Syrien neu bewertet. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass keine pauschale Gefährdung für Zivilpersonen mehr bestehe. Diese Einschätzung könnte weitreichende Folgen haben und für bestimmte Gruppen zum Wegfall des Bleiberechts in Deutschland führen
Derzeit sind etwa 250.000 Syrer die größte Gruppe unter den subsidiär Schutzberechtigten in Deutschland, gefolgt von Menschen aus dem Irak und Afghanistan.
In jedem Fall will die CDU/CSU den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten beenden. Nach Angaben der Union ist diese Form der Familienzusammenführung nur für anerkannte Flüchtlinge im Sinn der Genfer Konventionen oder des deutschen Asylrechts vorgesehen und völkerrechtlich nicht verpflichtend.
Migrationssaldo in Deutschland seit 2015 (Zweijahresabstand)
- 2015: 550.483
- 2017: 1.139.402
- 2019: 416.080
- 2021: 220.251
- 2023: 1.462.089
Subsidiärer Schutz einfach für alle?
Das ist auch deswegen relevant, weil nur ein kleiner Bruchteil der Migranten in Deutschland Anspruch auf Asyl hat. Stattdessen wird vom überlasteten Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in der Regel schnell und pauschal der subsidiäre Schutz zuerkannt. Damit erspart man sich zwar den Verwaltungsaufwand für das eigentliche Asylverfahren – es entspricht aber nicht mehr den hohen rechtsstaatlichen Standards der Bonner Republik.
In den Augen von Kritikern wird damit das eigentliche Asylrecht ad absurdum geführt, und die Nationalstaaten engen ihren Handlungsspielraum unter Hinweis auf nicht existierende völkerrechtliche Beschränkungen unnötig ein.
Kritik am subsidiären Schutz
Asylrechtsexperten wie Daniel Thym von der Universität Konstanz halten die Neubewertung für nachvollziehbar, berichtet das ZDF. In einigen Regionen Syriens gebe es inzwischen relativ sichere Gebiete. Ähnliches könnte künftig auch für Afghanistan gelten.
Flüchtlingsorganisationen kritisieren diese Einschätzung dagegen. Sie verweisen auf möglicherweise weiter bestehende Gefahren durch Kampfhandlungen und Menschenrechtsverletzungen.
Andere wie Ex-Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) unterstützen die differenzierte Betrachtung der Sicherheitslage. Künftig müsse genauer geprüft werden, ob tatsächlich in allen Regionen der Herkunftsländer noch Gefahr für Leib und Leben bestehe.