Warndreieck, Verbandskasten usw.
Was man 2025 im Auto dabei haben muss
Hier erfahren Sie, welche Unterlagen und Gegenstände Sie 2025 im Auto mitführen müssen.
Von Redaktion
Ein Unfall, eine Panne oder eine Polizeikontrolle kann jederzeit passieren. Damit Sie in solchen Situationen gut vorbereitet sind, gibt es gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstungsgegenstände, die in jedem Fahrzeug mitgeführt werden müssen. Fehlen diese, drohen Verwarnungsgelder. Doch was genau gehört ins Auto und was ist lediglich empfohlen? Ein Überblick.
Verbandskasten ist Pflicht
Autofahrer müssen in Deutschland einen Verbandskasten nach der Norm DIN 13164 mitführen. Diese Vorschrift ist in § 35h der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) festgelegt. 2022 wurde die Norm zuletzt angepasst: Seitdem müssen zwei medizinische Masken enthalten sein, während das Verbandtuch (40 x 60 cm) entfiel. Auch die Anzahl der Dreieckstücher wurde auf eins reduziert.
Wer keinen Verbandskasten im Auto hat, muss mit einem Verwarnungsgeld von bis zu 10 Euro rechnen.
Ersatzreifen nicht vorgeschrieben
Ein Ersatzreifen gehört zwar nicht zur verpflichtenden Ausrüstung, wird jedoch empfohlen. Alternativ können Pannensets mit Dichtmittel und einem Kompressor genutzt werden. Diese eignen sich allerdings nur für kleinere Schäden wie Stichverletzungen in der Lauffläche.
Falls ein Ersatzreifen mitgeführt wird, muss dieser verkehrssicher sein. Ist er nicht mehr in gutem Zustand, darf er nur verwendet werden, um das Fahrzeug auf kürzestem Weg aus dem Verkehr zu bringen, beispielsweise zur nächsten Werkstatt.
Warndreieck: Wer es dabeihaben muss
Ein Warndreieck ist gesetzlich vorgeschrieben und muss in jedem Fahrzeug mitgeführt werden – auch in Quads. Motorräder, Roller und Mopeds sind von dieser Regelung ausgenommen.
Das Warndreieck dient dazu, andere Verkehrsteilnehmer vor Gefahrenstellen zu warnen. Es muss bei einer Panne oder einem Unfall sofort nach Einschalten der Warnblinkanlage aufgestellt werden. Die Entfernung zur Gefahrenstelle sollte bei schnellem Verkehr etwa 100 Meter betragen. Auf der Autobahn sind mindestens 150 Meter Abstand empfohlen.
Wer kein Warndreieck dabei hat, riskiert ein Verwarnungsgeld von 15 Euro.
Führerschein und Fahrzeugpapiere
Sowohl der Führerschein als auch die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) müssen immer im Original mitgeführt werden. Eine beglaubigte Kopie ist nicht ausreichend. Bei einer Polizeikontrolle müssen die Papiere auf Verlangen vorgezeigt werden. Andernfalls droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.
Warnwesten müssen ins Auto
In Deutschland besteht eine Warnwestenpflicht. In jedem Pkw, Lkw und Bus muss mindestens eine Warnweste vorhanden sein. Diese muss den Normen EN 471 oder EN ISO 20471 entsprechen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Motorräder und Wohnmobile.
Um die Sicherheit bei Pannen oder Unfällen zu erhöhen, ist es empfehlenswert, für jeden Fahrzeuginsassen eine Warnweste mitzuführen. Besonders bei schlechten Sichtverhältnissen kann dies Unfälle verhindern.
Ein Verstoß gegen die Warnwestenpflicht wird mit einem Verwarnungsgeld von 15 Euro geahndet.
Die Formulierungen des Textes wurden mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und anschließend von einer Redakteurin/einem Redakteur überprüft.