Koalitionsvertrag von Union und SPD

Was Schwarz-Rot in der Rente plant – und warum

Im Koalitionsvertrag halten Union und SPD gleich mehrere große Vorhaben zur Rentenpolitik fest. Gemeinsam haben sie: Alle sind teuer. Welche Vorhaben werden wirklich umgesetzt? Und was heißt das für den Einzelnen?

Union und SPD wollen das Rentenniveau bis 2031 gesetzlich sichern.

© Imago/kasto via www.imago-images.de

Union und SPD wollen das Rentenniveau bis 2031 gesetzlich sichern.

Von Tobias Peter

Union und SPD legen sich in ihrem Koalitionsvertrag bei der Rente in einer zentralen Frage fest: Das Rentenniveau soll bis zum Jahr 2031 gesetzlich beim derzeitigen Wert von 48 Prozent garantiert werden. Was bedeutet das? Was ist sonst noch bei der Rente geplant? Das Wichtigste in Fragen und Antworten.

Worum geht es bei der Stabilisierung des Rentenniveaus?

Das Rentenniveau ist ein statistischer Wert, der das Verhältnis der Rente eines Durchschnittsverdieners nach 45 Beitragsjahren zum mittleren Lohn beschreibt. Wer es stabil halten will, sorgt also dafür, dass Rentnerinnen und Rentner gleichbleibend am gesellschaftlichen Wohlstand beteiligt sind. Die SPD hat in den Koalitionsverhandlungen darauf bestanden, dass Rentenniveau per Gesetz bei 48 Prozent zu stabilisieren. Ohne diese gesetzliche Haltelinie würde das Rentenniveau bald sinken. Warum? Das Problem ist der demografische Wandel, der das Rentensystem vor große Herausforderungen stellt. Dem einzelnen Rentner stehen weniger Beitragszahler gegenüber als früher.

Würde ein sinkendes Rentenniveau bedeuten, dass Renten gekürzt würden?

Nein. Sie würden aber weniger stark steigen – und das spürbar. Zudem würden Rentner ein Stück weit von der Lohnentwicklung abgekoppelt.

Und wie soll die Stabilisierung des Rentenniveaus finanziert werden?

Aus Steuermitteln – und dabei wird es sich um erhebliche Summen handeln. Union und SPD haben sich auf diesen Weg der Finanzierung geeinigt, damit die Rentenbeiträge nicht noch stärker ansteigen als ohnehin schon. Denn der Beitrag liegt momentan zwar stabil bei 18,6 Prozent. Zwischen den Jahren 2028 und 2035 wird er aber voraussichtlich deutlich ansteigen, da die geburtenstarken Jahrgänge dann zunehmend in Rente gehen.

Müssen die Menschen sich darauf einstellen, dass das gesetzliche Rentenalter noch einmal erhöht wird?

Union und SPD haben sich festgelegt, dies nicht zu tun. Sie wollen allerdings Anreize setzen, dass freiwillig länger gearbeitet wird. „Arbeiten im Alter machen wir mit einer Aktivrente attraktiv“, heißt es dazu im Koalitionsvertrag. Und weiter: „Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, bekommt sein Gehalt bis zu 2000 Euro im Monat steuerfrei.“

Tut Schwarz-Rot auch etwas für die junge Generation?

Es soll im Jahr 2026 eine „Frühstart-Rente“ eingeführt werden. Das ist eine Idee, mit der die CDU im Wahlkampf geworben hat. Für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr, das in Deutschland eine Schule oder andere Bildungseinrichtung besucht, sollen dann pro Monat zehn Euro in ein Altersvorsorgedepot fließen. Wer erwachsen ist, kann dann privat weiter einen bestimmten Betrag einzahlen. „Die Einträge aus dem Depot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein“, wird im Koalitionsvertrag erläutert. „Das Sparkapital ist vor staatlichem Zugriff geschützt und wird erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt.“

Ein viel diskutiertes Thema ist auch die Mütterrente. Was hat Schwarz-Rot sich hier vorgenommen?

Diesen Punkt hat die CSU bereits in den Sondierungen durchgesetzt. „Wir werden die Mütterrente mit drei Rentenpunkten für alle vollenden – unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder –, um gleiche Wertschätzung und Anerkennung für alle Mütter zu gewährleisten“, ist im Koalitionsvertrag festgehalten. Das bedeutet, auch für vor 1992 geborene Kinder sollen drei Erziehungsjahre bei der Rente angerechnet werden statt wie bisher maximal zweieinhalb. Umstritten ist das nicht deshalb, weil irgendjemand den Müttern das Ganze nicht gönnen würde. Sondern weil es fünf Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich kosten soll. Diese sollen aus Steuermitteln kommen.

Steht diese Maßnahme unter Finanzierungsvorbehalt?

So hat es SPD-Generalsekretär Matthias Miersch im Podcast des Onlineportals „Politico“ gesagt. Die CSU dürfte auf der Mütterrente aber bestehen. Und im Koalitionsvertrag ist zwar der generelle Finanzierungsvorbehalt (also für alles) festgehalten. Im Koalitionsvertrag wird aber unterschieden zwischen Projekten, die man machen wolle und denen, die man machen werde. Bei der Mütterrente heißt es, wie bei der Stabilisierung des Rentenniveaus, „wir werden“.

Zum Artikel

Erstellt:
10. April 2025, 16:52 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen