Mieteinnahmen und Zinsen

Was wird auf die Witwenrente angerechnet?

Mieteinnahmen und andere Dinge können die Höhe der Witwenrente beeinflussen - aber nicht in jedem Fall. Wer vor 2002 geheiratet hat, ist im Vorteil. Welche Regeln gelten und wie die 40-Prozent-Anrechnung funktioniert.

Bei der Witwenrente wird zwischen altem und neuem Recht unterschieden.

© ZGS/Wolfilser/IMAGO

Bei der Witwenrente wird zwischen altem und neuem Recht unterschieden.

Von Michael Maier

Der Verlust eines Ehepartners ist nicht nur emotional belastend, sondern kann auch erhebliche finanzielle Herausforderungen mit sich bringen. Die Witwenrente soll in dieser schwierigen Situation unterstützen, doch ihre Berechnung ist komplex und von verschiedenen Faktoren abhängig.

Die Höhe der Witwenrente beträgt je nach Fall zwischen 25 und 65 Prozent der Rente des verstorbenen Partners. Allerdings wird sie nicht immer in voller Höhe ausgezahlt, da eigene Einkünfte der Hinterbliebenen angerechnet werden können. Seit Juli 2024 gilt ein monatlicher Freibetrag von 1038,05 Euro netto. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöht sich dieser Betrag um weitere 220 Euro.

Witwenrente und Mieteinnahmen

Bei der Anrechnung von Mieteinnahmen auf die Witwenrente gibt es eine wichtige Unterscheidung: Für Ehen, die vor 2002 geschlossen wurden und bei denen mindestens ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde, gilt das alte Recht. In diesen Fällen werden Mieteinnahmen nicht als Einkommen auf die Witwenrente angerechnet. Anders verhält es sich bei Ehen, die ab 2002 geschlossen wurden oder wenn beide Partner nach dem 1. Januar 1962 geboren wurden. Hier greift das neue Recht, nach dem 75 Prozent der im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen Mieteinnahmen als Einkommen berücksichtigt werden.

Witwenrente und Abzüge

Übersteigt das anzurechnende Einkommen den Freibetrag, werden 40 Prozent des darüber liegenden Betrags von der Witwenrente abgezogen – egal, ob große oder kleine Witwenrente. Das bedeutet: Liegt das monatliche Einkommen beispielsweise 500 Euro über dem Freibetrag, werden 200 Euro (40 Prozent von 500 Euro) von der Witwenrente abgezogen. Diese 40-Prozent-Regelung gilt einheitlich für alle Einkommensarten, die auf die Witwenrente angerechnet werden.

Witwenrente und Freibetrag

  • Der aktuelle Freibetrag liegt bei 1038,05 Euro netto monatlich.
  • Pro waisenrentenberechtigtes Kind erhöht sich der Freibetrag um 220 Euro
  • Bei Ehen vor 2002 werden Mieteinnahmen nicht angerechnet.
  • Bei Ehen ab 2002 werden 75 Prozent der Mieteinnahmen angerechnet.
  • Die Witwenrente beträgt zwischen 25 und 65 Prozent der Rente des Verstorbenen.
  • Von Einkommen über dem Freibetrag werden 40 Prozent angerechnet.

DRV-Infos zur Witwenrente

Für Betroffene ist es ratsam, sich frühzeitig über ihre individuellen Ansprüche zu informieren und gegebenenfalls eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen. Die genaue Berechnung der Witwenrente kann im Einzelfall komplex sein und hängt von verschiedenen persönlichen Faktoren ab. Eine professionelle Beratung kann helfen, die optimale finanzielle Absicherung im Trauerfall sicherzustellen.

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Erstellt:
17. Dezember 2024, 09:48 Uhr
Aktualisiert:
17. Dezember 2024, 09:56 Uhr

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