Wasserentnahme im Rems-Murr-Kreis wird eingeschränkt
Wegen Niedrigwasser darf bis Ende September kein Wasser aus Flüssen, Seen und Bächen entnommen werden.
Rems-Murr. Bis zum 30. September darf kein Wasser aus Bächen, Seen und Flüssen mehr entnommen werden. Der Grund ist die seit Wochen anhaltende Trockenheit und geringe Niederschlagsmenge. Viele Bäche und Flüsse führen derzeit wenig Wasser oder sind zum Teil sogar schon ausgetrocknet. Die Pegelstände im gesamten Rems-Murr-Kreis bewegen sich auf oder unter dem Niveau des mittleren Niedrigwassers. Das zeigt sich zum Beispiel am Pegel der Murr in Oppenweiler, der sich auf einem Wert unterhalb des niedrigsten Abflusses im Zeitraum 1981 bis 2010 befindet.
Eine Besserung der Situation ist nicht absehbar. Denn die Grundwasserneubildung, die insbesondere in den Wintermonaten erfolgt, war nicht ausreichend, sodass nun ein Zulauf aus Quellen beziehungsweise dem Grundwasser in die Gewässer nur in geringer Weise erfolgen kann.
Deshalb hat das Landratsamt ab sofort die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern im Kreis per Allgemeinverfügung komplett verboten beziehungsweise eingeschränkt. In der Verfügung heißt es: „Die Entnahme von Wasser aus allen oberirdischen Gewässern im gesamten Rems-Murr-Kreis wird hiermit bis auf Weiteres untersagt. Dies gilt für jegliche Form der Wasserentnahme.“ Mit der Einschränkung der Wasserentnahme soll weiteren Beeinträchtigungen durch die Trockenheit entgegengewirkt werden, so das Landratsamt.
Der Sauerstoffwert nimmt ab, die Schadstoffkonzentrationen nehmen zu
Denn durch niedrige Wasserstände erhöht sich zum einen die Wassertemperatur, zum anderen verringert sich der Sauerstoffwert bei gleichzeitig erhöhten Schadstoffkonzentrationen. Zudem werden die Durchgängigkeit und die Verfügbarkeit von Teillebensräumen im Gewässer eingeschränkt. Durch die lang anhaltende geringe Wasserführung drohen nicht nur dem Fischbestand, sondern sämtlichen im Gewässer lebenden wassergebundenen Tieren und Pflanzen gravierende Schäden.
Das Verbot gilt zunächst bis zum 30. September. Bis dahin darf kein Wasser mehr per Hand mit Eimer oder Gießkanne aus Bächen, Seen, Weihern oder Flüssen entnommen werden. Für die Wasserentnahme mittels einer Pumpe ist sowieso grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Landwirte mit einer Erlaubnis sind von den Einschränkungen ausgenommen
Aber auch alle Inhaberinnen und Inhaber einer solchen Erlaubnis für die Wasserentnahme mittels einer Pumpe zu privaten Zwecken dürfen nur noch maximal 50 Prozent der erlaubten Menge entnehmen. Vom Verbot ausgenommen sind nur Personen, die wie Landwirte aus wirtschaftlichen Gründen auf die Erlaubnis angewiesen sind. Ausgenommen sind auch alle, deren Erlaubnis bereits eine Regelung enthält, die auf bestimmte Pegelstände Bezug nimmt.
In diesem Fall gelten laut Landratsamt die Beschränkungen aus der jeweiligen Erlaubnis. Die Einhaltung des Entnahmeverbots werde überwacht. „Zuwiderhandlungen gegen die Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeldern bis zu einer Höhe von 50000 Euro geahndet werden“, heißt es in der Verfügung weiter.
Erst nach länger anhaltenden Niederschlägen kann mit einer Verbesserung gerechnet werden. Sollte sich die Situation der Gewässer in den kommenden Wochen und Monaten aber noch weiter verschlechtern, sind weitergehende Maßnahmen im Einzelfall nicht ausgeschlossen, das teilt das Landratsamt in einer Pressemitteilung mit. Den gesamten Text der Allgemeinverfügung einschließlich deren Begründung kann auf der Internetseite des Landratsamts Rems-Murr-Kreis unter der Rubrik Bekanntmachungen oder unter www.rems-murrkreis.de/landratsamt-und-politik/bekanntmachungen nachgelesen werden. pm