Weissacher Ortsseniorenrat drängt auf runden Tisch

Umbau oder Neubau: Beim Weissacher Pflegeheim zeichnet sich derzeit noch keine Lösung ab. Bürgermeister Daniel Bogner und der Betreiber Alexander-Stift warten auf eine Entscheidung der Eigentümergemeinschaft. Der Ortsseniorenrat fordert alle Beteiligten zu einem Gespräch auf.

Alle Beteiligten sind interessiert daran, dass der Pflegestandort Weissach im Tal – in welcher Weise auch immer – fortbesteht. Archivfoto: A. Becher

© Alexander Becher

Alle Beteiligten sind interessiert daran, dass der Pflegestandort Weissach im Tal – in welcher Weise auch immer – fortbesteht. Archivfoto: A. Becher

Von Melanie Maier

Weissach im Tal. Die Betriebserlaubnis für das Pflegeheim in Weissach im Tal läuft Mitte 2026 aus (wir berichteten). Soll der Pflegestandort darüber hinaus erhalten bleiben, muss das Heim den Ansprüchen der 2009 in Kraft getretenen Landesheimbauverordnung (LHeimBauVO) genügen. Zwei Lösungsmöglichkeiten stehen dafür zur Debatte: Entweder wird das Bestandsgebäude umgebaut oder es wird ein neues Pflegeheim gebaut. Eine dafür infrage kommende Fläche gegenüber dem jetzigen Heim hat die Gemeinde bereits erworben. Ein entsprechender Bebauungsplan ist dort ebenfalls schon aufgestellt worden.

Die Entscheidung, ob umgebaut werden soll oder nicht, liegt bei der Eigentümergemeinschaft – da die Eigentümer auch die Kosten dafür tragen müssten. Eine Einigung darüber herbeizuführen ist allerdings nicht einfach, da die Eigentümergemeinschaft aus rund 50 Parteien besteht. Auch bei der jüngsten Eigentümerversammlung Anfang August konnte sie nicht erzielt werden.

Mindestens 45 Heimplätze sind nötig

In einem Schreiben vom 28. Juni hatte sich der Betreiber Alexander-Stift bereits an die Eigentümergemeinschaft gewandt. „Wir als Alexander-Stift möchten gerne weiterhin der Anbieter der Altenhilfe in Weissach im Tal sein – uns ist es egal, ob dies in der Bestandsimmobilie stattfindet oder in einem Neubau“, heißt es darin. Allerdings müsse das Objekt der LHeimBauVO entsprechen und es müssen mindestens 45 Heimplätze zur Verfügung stehen, um einen wirtschaftlichen Betrieb zu gewährleisten.

Eine Reihe weiterer Bedingungen wurde genannt, die für das Alexander-Stift Voraussetzung für den Weiterbetrieb des Heims sind, beispielsweise die Modernisierung der Sanitäranlagen. Dafür bietet der Betreiber eine Verlängerung der Festmietzeit um weitere fünf Jahre, also bis zum bis 31. Juli 2031, an.

„Wir hätten gerne zeitnah Planungssicherheit – auch für die Mitarbeitenden und die Bewohnerinnen und Bewohner“, sagt Steffen Wilhelm, Sprecher der Diakonie Stetten, der Trägerin des Alexander-Stifts. „Daher sind wir sehr gespannt auf die endgültige Entscheidung der Eigentümergemeinschaft.“ Um diese zu treffen, hat das Alexander-Stift eine Frist gestellt: Bis zum 15. Dezember dieses Jahres sollen neben dem Eigentümerbeschluss ein Konzept eines Architekten oder Fachplaners sowie ein Zeit- und ein Kostenplan vorliegen.

Diese Unterlagen würde das Alexander-Stift dann Anfang 2024 zur Prüfung an die Heimaufsicht weiterleiten, die darüber entscheidet, ob das Heim im Bestandsgebäude weiterbetrieben werden kann oder nicht. Sollten bis Fristende keine gemeinsame Entscheidung und Unterlagen vorliegen, würde der Betreiber eine Schließung in die Wege leiten.

Lösung mit Eigentümern und Betreibern gesucht

Ein Vertreter der Heimaufsicht hat im Gespräch mit der BKZ bereits geäußert, dass diese vor allem an einem Weiterbetrieb aller Heime interessiert sei und stets nach Möglichkeiten suche, eine Lösung mit den Eigentümern und den Betreibern zu finden.

Nicht nur das Alexander-Stift, auch die Gemeindeverwaltung wartet nun auf eine Entscheidung der Eigentümergemeinschaft. Bürgermeister Daniel Bogner wandte sich bereits am 9. August mit einem Brief an die Eigentümer. Oberste Priorität für ihn habe es, den Pflegestandort zu erhalten, schrieb der Rathauschef – „wünschenswerterweise durch einen zukunftsfähigen Umbau durch die Eigentümer (...). Alternativ durch Projektierung eines neuen Pflegeheims in unmittelbarer Nähe mit angestrebter Umnutzung des Bestandsgebäudes.“ Auch Bogner setzte den Eigentümern eine Frist. Bis zum 15. Oktober müsse die Gemeinde wissen, wie es mit dem Heim weitergehen solle.

Feinplanung mit Kostenschätzung angekündigt

In der jüngsten Eigentümerversammlung hatten einige Eigentümer bereits angekündigt, einen Fachplaner beauftragen zu wollen, eine Feinplanung mit Kostenschätzung auszuarbeiten. Dies könne zu einer Entscheidungsfindung beitragen, so Bogner. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass es zeitnah weiterer Beschlüsse bedürfe, sollte der Umbau weiter angestrebt werden.

Im Gespräch mit der BKZ zeigt er sich skeptisch. „Würden die Umbaukosten die Mietrenditen übersteigen, wäre es eher schwierig“, prognostiziert er. Erwähnen muss man in diesem Zusammenhang, dass ein Neubau schon aufgrund der rechtlichen Voraussetzungen teurer wäre als der Umbau eines Bestandsgebäudes. Auch auf die zu Pflegenden würden bei einem Neubau wahrscheinlich höhere Kosten zukommen.

In seinem Brief erinnerte Bogner daran, dass die Gemeindeverwaltung selbst keine Entscheidung über das Pflegeheim treffen, sondern die Eigentümer nur im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten unterstützen könne. Im Gespräch verweist er zudem auf die fünfjährige Verlängerung der Festmiete, die das Alexander-Stift bei entsprechenden Umbaumaßnahmen zusichern würde. „Das wäre eine schnelle Übergangs-, aber keine Dauerlösung“, findet er.

Bogner schwebt nach wie vor ein Seniorencampus vor, mit einem Neubau auf der Fläche des jetzigen Heims und der Umnutzung des momentan bespielten Gebäudes. „Aber auch ein Neubau wäre kein Selbstläufer“, warnt er. „Von Vorteil wäre zwar, dass das Alexander-Stift daran ein langfristiges Interesse hätte, ein Investor müsste aber nach wie vor gefunden werden. Zudem würde ein Neubau nicht innerhalb eines Jahres hochgezogen werden, sondern wohl erst 2027 bezugsfertig sein.“ Für den Übergang könne man sich mit der Heimaufsicht aber sicherlich einigen, meint er. Würde sich die Eigentümergemeinschaft doch für den Umbau entscheiden, „würden wir aber auch damit gut klarkommen. Wir müssen jetzt einfach die Entscheidung der Eigentümergemeinschaft abwarten.“

Der Ortsseniorenrat ist besorgt

Von „einfach abwarten“ halten die Mitglieder des Ortsseniorenrats wenig. In einem Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden des Gemeinderats, Bürgermeister Bogner, Landrat Richard Sigel und die BKZ fordern sie nun alle Beteiligten dazu auf, zu einem Spitzengespräch zusammenzukommen, um eine gemeinsame Lösung für den Umbau und Weiterbetrieb des bestehenden Heims zu finden. Bereits im April hatte der Rat vorgeschlagen, eine Genossenschaft zu gründen und einen runden Tisch mit allen Beteiligten einzuberufen.

Beides sei mit großem Interesse zur Kenntnis genommen und zum Teil als wegweisender Vorschlag aufgenommen worden, heißt es in dem Brief. „Jetzt, nachdem mehrere Monate vergangen sind, haben wir uns eine Bestandsaufnahme erlaubt und sind über die Entwicklung zunehmend besorgt“, schreiben die Vorsitzenden Rüdiger Frey, Reinhard Knüdeler und Uwe Rahr. Beide Anregungen seien nicht umgesetzt worden. Und aus dem Schreiben des Alexander-Stifts sei keine ernsthafte Gesprächsbereitschaft erkennbar – das Angebot der Festmietverlängerung um fünf Jahre etwa stehe in keinem Verhältnis zu den geforderten Maßnahmen.

„Es sollte nichts unversucht bleiben, das bestehende Heim zu erhalten“, finden die Ortsseniorenräte. Eine Weiternutzung des bestehenden Heims sei auch deshalb geboten, weil die Kosten für die Heimbewohner bei einem Neubau extrem steigen dürften. „Wir wiederholen daher unseren Appell, insbesondere an die Gemeinde, die Initiative für den Erhalt des Heims zu übernehmen, ein pragmatisches und akzeptables Konzept zu erstellen und darüber mit den Eigentümern zu verhandeln.“

Kommentar
Ein Spitzengespräch wäre äußerst sinnvoll

Von Melanie Maier

Mit Blick auf das 2026 bevorstehende Auslaufen der Betriebserlaubnis des Weissacher Pflegeheims ist klar: Eine Entscheidung muss getroffen werden. So schnell wie möglich. Die Eigentümerinnen und Eigentümer der Pflegeheimzimmer werden nicht umhin kommen, sich in den kommenden Wochen nochmals zusammenzusetzen und zu beschließen, wie es mit dem Heim weitergehen soll. Dabei sollte man jedoch nicht außer Acht lassen, dass es sich bei denjenigen, die diese weitreichende Entscheidung fällen müssen, zum großen Teil um Menschen handelt, die es bisher noch nie mit Bürokratiemonstern wie der Landesheimbauverordnung zu tun hatten. Vielmehr handelt es sich um ganz normale Leute, die mit dem Kauf eines Pflegeheimzimmers einfach nur für ihr Alter vorsorgen wollten – sei es, weil sie das Zimmer vermieten oder einmal selbst nutzen wollten. Schon aus diesem Grund würden alle Beteiligten gut daran tun, dem Appell des Ortsseniorenrats zu folgen und bei einem Spitzengespräch ihr Möglichstes zu tun, um eine zukunftsfähige Lösung für die Eigentümer sowie für die Gemeinde zu treffen. Darüber hinaus soll in Zeiten der bereits spürbaren Klimakrise der Flächen- und Ressourcenverbrauch im Fall eines Neubaus nicht unerwähnt bleiben.

m.maier@bkz.de

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Erstellt:
1. September 2023, 06:00 Uhr

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