Baden-Württemberg
Weitere Notfallpraxen sollen geschlossen werden
Bereits seit knapp einem Jahr ist der ärztliche Bereitschaftsdienst im Südwesten eingeschränkt. Nun müssen sich die Menschen wohl auf weitere Schließungen einstellen.
Von red/dpa
Menschen, die außerhalb der Öffnungszeiten ihres Hausarztes dringend einen Arzt benötigen, müssen in Teilen Baden-Württembergs möglicherweise künftig längere Fahrzeiten in Kauf nehmen. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) will nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur die Zahl der Notfallpraxen im Südwesten weiter verringern. Demnach geht es um 17 weitere Standorte. Acht Praxen hatte die KVBW bereits im Laufe des Jahres dauerhaft geschlossen. Zuerst hatte der Südwestrundfunk (SWR) über die Pläne berichtet.
Wie die dpa erfuhr, soll künftig für die Erreichbarkeit von Notfallpraxen eine neue Regelung gelten. Demnach sollen mindestens 95 Prozent der Menschen im Südwesten innerhalb von 30 Fahrminuten eine Notfallpraxis erreichen können. Alle anderen sollen maximal 45 Minuten fahren müssen.
Kassenärztliche Vereinigung will sich zunächst nicht äußern
Die Kassenärztliche Vereinigung wollte sich zu den geplanten Schließungen zunächst nicht äußern. Man werde die Pläne demnächst vorlegen, sagte ein Sprecher. Er verwies auf eine Pressekonferenz, die für den 21. Oktober geplant ist. Vorher werde man keine konkreten Angaben machen. Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums teilte mit, man stehe mit der KVBW im Austausch.
Wegen eines Gerichtsurteils hatte die KVBW im Oktober vergangenen Jahres angekündigt, keine Poolärztinnen und Poolärzte in den Notfallpraxen mehr einzusetzen und den ärztlichen Bereitschaftsdienst neu konzeptionieren zu wollen. Poolärzte sind Ärztinnen und Ärzte, die keine Kassenzulassung haben, also unter anderem Mediziner, die im Krankenhaus arbeiten, die kurz vor der Facharztanerkennung stehen oder die bereits im Ruhestand sind. Nach Angaben der KVBW hatten diese etwa 40 Prozent der Dienste in den Notfallpraxen freiwillig übernommen. Mit dem Argument, dass deren Wegfall nicht kompensiert werden könne, schränkte die KVBW das Angebot der Notfallpraxen zunächst deutlich ein.