Verfassungsänderung

Weiterer Rückschlag für Trump im Streit um Geburtsrecht

Wer in den USA geboren wird, ist automatisch amerikanischer Staatsbürger. Das steht in der Verfassung. Donald Trump will das ändern. Doch vor Gericht scheitert er damit nun erneut.

Donald Trumps Versuch ist erneut gescheitert. (Archivbild)

© dpa/Alex Brandon

Donald Trumps Versuch ist erneut gescheitert. (Archivbild)

Von red/dpa

Im juristischen Streit um Donald Trumps Versuch, das verfassungsmäßige Recht auf US-Staatsangehörigkeit durch Geburt in den Vereinigten Staaten zu beschränken, hat der US-Präsident eine weitere juristische Schlappe erlitten. Eine Richterin im US-Bundesstaat Maryland erließ nach einer Anhörung eine landesweite einstweilige Verfügung, die Trumps Dekret blockiert, wie US-Medien übereinstimmend berichteten. Geklagt hatten Bürgerrechtsgruppen. 

Im 14. Zusatzartikel zur US-Verfassung heißt es, dass Personen, die in den USA geboren werden, Bürger des Landes sind. Trump argumentiert aber, das gelte nicht, wenn die Mutter bei der Geburt widerrechtlich oder nur temporär in den USA gewesen sei. Er bezieht sich dabei auf einen Nebensatz im Zusatzartikel, in dem es heißt, dass das Recht nur für Personen gelte, die der Gerichtsbarkeit der USA unterliegen. 

Konservative treiben Abschaffung seit Jahren voran

Konservative versuchen die Abschaffung des Rechts auf Staatsbürgerschaft durch Geburt seit Jahren voranzutreiben. Sie haben besonders in den Vereinigten Staaten geborene Kinder von in den USA lebenden Migranten ohne gültige Papiere im Blick. 

„Kein Gericht in diesem Land hat jemals die Auslegung des Präsidenten unterstützt“, sagte Richterin Deborah Boardman der „Washington Post“ zufolge. „Dieses Gericht wird nicht das erste sein.“ Zuvor hatte bereits ein Richter im Bundesstaat Washington Trumps Versuch, das Recht auf US-Staatsangehörigkeit durch Geburt in dem Land zu beschneiden, blockiert. Da mehrere Klagen gegen Trumps Dekret laufen, werden noch weitere Richtersprüche in anderen Bundesstaaten erwartet. Letztlich dürfte der Fall vor dem Obersten Gericht der USA landen.

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Erstellt:
5. Februar 2025, 18:16 Uhr

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