Zusammenschluss der Universitätskliniken
Weiterer Schritt zum Klinikverbund Mannheim/Heidelberg
Die beiden Unikliniken Mannheim und Heidelberg wollen als Verbund weiterarbeiten. Das Bundeskartellamt hat das zwar untersagt. Aber nun hat erst einmal das Land das Zepter in der Hand.
Von red/dpa/lsw
Nächster Schritt auf dem Weg zum Klinikverbund Mannheim/Heidelberg: Das Universitätsklinikum Heidelberg hat beim Landessozialministerium dafür eine Genehmigung beantragt.
„Ich bin positiv gestimmt, dass der für die Region so wichtige Verbund dann den nächsten Meilenstein nehmen kann“, erklärte Sozialminister Manne Lucha in Stuttgart. Wissenschaftsministerin Petra Olschowski (beide Grüne) sprach von einem wichtigen Schritt zur kartellrechtlichen Freigabe. Ziel ist es der Mitteilung zufolge, den Verbund zum 1. Januar 2026 starten zu lassen.
Standort Mannheim retten
Hintergrund der Pläne ist die finanzielle schwierige Lage der Mannheimer Uniklinik. Deren Trägerin ist die Stadt Mannheim, das Land ist Träger der Uniklinik Heidelberg. Mit dem Verbund soll der Standort Mannheim erhalten werden. Zudem versprechen sich die Befürworter - zu denen das Land zählt - Vorzüge etwa bei der Forschung und der Gesundheitsversorgung in der Region.
Das Bundeskartellamt hatte nach monatelangen Prüfungen Ende Juli jedoch mitgeteilt, dass die zu erwartenden Nachteile eines solchen Verbundes vor allem für Patientinnen und Patienten die möglichen Vorteile überwiegen. So hieß es etwa, dass der Qualitätswettbewerb zwischen Kliniken schrumpfen und in manchen Fachbereichen gänzlich wegfallen würde.
Sozialministerium entscheidet
Dank einer Gesetzesreform hat das Land laut Mitteilung aber jetzt das Heft des Handelns in der Hand. Das Sozialministerium werde prüfen, ob das Vorhaben zur Verbesserung der Krankenversorgung in der Region erforderlich sei und keine anderen kartellrechtlichen Vorschriften dem Vorhaben entgegenstehen. Auch das Bundeskartellamt werde nochmal hierzu kontaktiert.
Genehmigt das Ministerium das Projekt, hätte das Vollzugsverbot des Kartellamts den Angaben nach keine Wirkung mehr. Die Verbundpartner könnten dann Medizinkonzept, Businessplan und Vertragswerk abstimmen.