Welfen-Zwist: Vater gegen Sohn
Das Oberhaupt der Welfen will seinem ältesten Sohn verbieten, Schloss Marienburg abzugeben
Hannover /AFP - Im Streit des Welfenhauses über den Verkauf von Schloss Marienburg für einen symbolischen Euro an das Land Niedersachsen hat Prinz Ernst August von Hannover seinem Sohn das Recht zum Verkauf abgesprochen. Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ und das „Handelsblatt“ am Mittwoch berichteten, richtete der 64-Jährige Senior ein entsprechendes über 30-seitiges anwaltliches Schreiben an Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD).
Erbprinz Ernst August sei nicht zu dem angekündigten Verkauf des renovierungsbedürftigen Schlosses berechtigt, weil dies gleich mehreren Bestimmungen der 2004 zwischen Vater und Sohn geschlossenen Schenkungs- und Erbverträge widerspreche. Dem „Handelsblatt“ zufolge ist es dem Erbprinzen als sogenanntem nicht befreitem Vorerben untersagt, Grundstücke aus der Schenkung zu verkaufen oder gar zu verschenken. Ernst August senior warf seinem Sohn vor, ihm jahrelange Verkaufsgespräche verheimlicht zu haben.
Der Erbprinz wiederum wies im „Handelsblatt“ die Argumentation des Vaters zurück. „Vertraglich war von Anfang an immer klar geregelt, dass ich wie ein befreiter Vorerbe über Grundstücke verfügen darf – gegenteilige Aussagen sind falsch und entsprechen nicht den vertraglich festgehaltenen Tatsachen.“ Ernst August junior beharrt demnach auf seiner Position, nicht in der Lage zu sein, die notwendige Renovierung des Schlosses zu bezahlen.
Der geplante Verkauf des bei Hannover gelegenen Schlosses war im Herbst bekannt geworden. Der Bund und das Land Niedersachsen wollten sich hälftig die Sanierungskosten von 27 Millionen Euro teilen. Mit Bekanntwerden des Streits ließ Niedersachsen das Geschäft aber ruhen und forderte beide Seiten zur Klärung auf. Ernst Augugst senior hatte bereits 2004 seinem Sohn die Marienburg und andere Immobilien und Grundstücke überlassen. Inzwischen wirft der Vater seinem Sohn aber „groben Undank“ vor.