Wem gehört eigentlich die Zeitung?

So arbeitet die Redaktion (1): Verleger haben als Unternehmer besondere Pflichten

Wem gehört eigentlich die Zeitung?

Von Kornelius Fritz

BACKNANG/MURRHARDT. Ein zentrales Merkmal einer freien Gesellschaft ist, dass auch die Presse frei und unabhängig ist. In Deutschland ist dies in Artikel 5 des Grundgesetzes festgelegt. Anders als in totalitären Systemen gehören die Medien also nicht dem Staat und werden auch nicht von diesem kontrolliert. Grundsätzlich kann also jeder, der möchte, eine Zeitung herausgeben.

Die Backnanger Kreiszeitung wurde 1832 von Caspar Hackh gegründet, damals hieß die Zeitung noch „Intelligenzblatt“, später „Murrtal-Bote“. Im Jahr 1875 kaufte Friedrich Stroh die Zeitung samt dem dazugehörigen Druckereibetrieb. Seitdem ist das Unternehmen zu 100 Prozent im Besitz der Familie Stroh. Geschäftsführer sind heute Friedrich Strohs Enkel Werner Stroh und seine Tochter Brigitte Janus.

Auch der Verlag der Murrhardter Zeitung war lange Zeit ein reines Familienunternehmen. 1884 wurde er von Friedrich Lang gegründet und bis 2012 von dessen Nachfahren geführt. 2013 verkaufte die Familie Lang/Mauser ihre Anteile dann an die drei Mitgesellschafter, die bereits seit 1975 am Verlag beteiligt waren. Heute hält die Verlegerfamilie Villinger aus Waiblingen 52 Prozent der Anteile, BKZ-Verleger Werner Stroh
26 Prozent, 22 Prozent sind in Besitz der Zeitungsverlag GmbH & Co Waiblingen KG. Geschäftsführer des Murrhardter Zeitungsverlags ist Hartmut Villinger.

Ist ein Zeitungsverlag also ein Unternehmen wie jedes andere? Ja und nein. Einerseits muss natürlich auch ein Verleger seine Firma wirtschaftlich führen. Durch den Verkauf von Zeitungsabos und Werbeanzeigen muss er Einnahmen erzielen und die Kosten im Blick behalten. Allerdings erfüllt die Presse auch eine öffentliche Aufgabe. Deshalb gelten für einen Zeitungsverlag besondere Pflichten, die im Landespressegesetz geregelt sind. So gilt zum Beispiel eine Sorgfaltspflicht: Alle Nachrichten müssen vor ihrer Verbreitung „mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt“ auf Wahrheit, Inhalt und Herkunft geprüft werden. Bezahlte Anzeigen oder Inhalte müssen deutlich als solche erkennbar sein. Ein Verleger kann in seiner Zeitung also nicht drucken, was er möchte. Würde er wissentlich falsche oder gesetzeswidrige Inhalte verbreiten, würde er sich strafbar machen.

In der Praxis sind Verlagsleitung und Redaktion in den meisten Zeitungsverlagen aber ohnehin voneinander getrennt, so auch bei der Backnanger Kreiszeitung und der Murrhardter Zeitung. Das heißt: Der Verleger kümmert sich um den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens, für die Inhalte in der Zeitung ist der Chefredakteur oder Redaktionsleiter verantwortlich. Diese Trennung hat sich bewährt, weil dadurch auch Interessenkonflikte vermieden werden, etwa wenn die Redaktion kritisch über ein Unternehmen berichtet, das zugleich ein guter Anzeigenkunde des Verlags ist.

Haben auch Sie eine Frage zur Arbeit der Redaktion, die wir in unserer Serie beantworten sollen? Dann schicken Sie eine E-Mail an redaktion@bkz.de.

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Erstellt:
9. November 2019, 06:00 Uhr

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