Steuer
Wer noch Soli bezahlen muss
Faktisch ist der Solidaritätszuschlag (kurz: Soli) für den Großteil der Arbeitnehmer in Deutschland abgeschafft. Dem Bund bringt die Steuer aber nach wie vor Milliardeneinnahmen.
Von Michael Bosch
Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich an diesem Dienstag, 12. November, mit einer Verfassungsbeschwerde gegen den Solidaritätszuschlag. Sechs FDP-Politikerinnen und Politiker gehen in Karlsruhe gegen die Abgabe vor. Ein Urteil ist aber erst in einigen Monaten zu erwarten. Wird der Soli abgeschafft? Was ist eigentlich der „Soli“? Und wer zahlt ihn noch?
Was ist der Soli?
Der Solidaritätszuschlag, auch Soli genannt, ist eine Steuer. Sie wurde 1991 – ein Jahr nach der Wiedervereinigung – eingeführt und sollte den wirtschaftlichen Aufbau in den neuen Ländern mitfinanzieren. Die Abgabe wurde bis 2020 als Zusatzabgabe von 5,5 Prozent auf die Einkommens- und Körperschaftssteuer erhoben, um die Lasten der Wiedervereinigung zu finanzieren.
Wie hoch sind die Freibetragsgrenzen beim Soli?
Seit 2021 müssen nur noch Spitzenverdiener und Körperschaften den Soli zahlen. Nach Schätzungen des Bundesfinanzministeriums ist er „für rund 90 Prozent derjenigen, die Solidaritätszuschlag zur Lohnsteuer oder veranlagten Einkommensteuer gezahlt haben, durch die Anhebung der bestehenden Freigrenze vollständig entfallen“. Im vergangenen Jahr brachte er dem Bund trotzdem noch Einnahmen von rund zwölf Milliarden Euro.
Anfang des Jahres wurden die Freibetragsgrenzen noch einmal leicht angehoben. Wer weniger als 18.130 Euro (Einzelveranlagung) beziehungsweise 36.260 Euro (Veranlagung mit dem Partner) an Lohn- beziehungsweise Einkommenssteuer entrichtet hat, muss keinen Soli mehr zahlen.
Ab wann zahlt man Solidaritätszuschlag?
Im Jahr 2024 gelten laut dem Institut der deutschen Wirtschaft noch folgende Sätze, für Einkommen, die über der Grenze liegen:
Singles:
- 80.000 Euro Jahreseinkommen (brutto) – kein Soli
- 85.000 Euro Jahreseinkommen (brutto) – 68 Euro
- 90.000 Euro Jahreseinkommen (brutto) – 296 Euro
- 100.000 Euro Jahreseinkommen (brutto) – 793 Euro
- 120.000 Euro Jahreseinkommen (brutto) – 1793 Euro
- 200.000 Euro Jahreseinkommen (brutto) – 3674 Euro
Familien (2 Kinder, gemeinsam veranlagt):
- 180.000 Euro Jahreseinkommen (brutto) – kein Soli
- 190.000 Euro Jahreseinkommen (brutto) – 186 Euro
- 200.000 Euro Jahreseinkommen (brutto) – 686 Euro
- 250.000 Euro Jahreseinkommen (brutto) – 3184 Euro
Alleinerziehende:
- 80.000 Euro Jahreseinkommen (brutto) – kein Soli
- 85.000 Euro Jahreseinkommen (brutto) – kein Soli
- 90.000 Euro Jahreseinkommen (brutto) – kein Soli
- 100.000 Euro Jahreseinkommen (brutto) – 122 Euro
Die Höhe der Lohn- und Einkommenssteuer kann man mit einem Online-Rechner des Finanzministeriums kalkulieren. Dieser ist hier zu finden.
Solidaritätszuschlg: Woher kommen dann die Einnahmen des Bundes?
Kapitalgesellschaften wie beispielsweise GmbHs oder Aktiengesellschaften sind nach wie vor verpflichtet, den Solidaritätszuschlag zu zahlen. Dieser wird dort auf die Körperschaftsteuer erhoben. Kritiker bemängeln deshalb, dass der Soli nur noch eine „verkappte Unternehmenssteuer“ sei. Auch in der Ampel hatte es immer wieder Vorstöße gegeben, die Steuer abzuschaffen. Die FDP, allen voran der entlassene Finanzminister Christian Lindner, waren dafür – Grüne und SPD hatten sich zurückhaltend geäußert.
„Die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags oder eine Senkung des Körperschaftsteuersatzes wären wichtige Entlastungssignale“, sagte DIHK-Präsident Peter Adrian bereits im Februar. Nach wie vor zahlten alle rund 800.000 Kapitalgesellschaften in Deutschland den Soli, aber auch viele Einzelunternehmen und Personengesellschafter.