Krankenhausreform in Baden-Württemberg
Wie geht es mit den Kliniken im Land weiter?
Die Krankenhausreform ist beschlossene Sache. Ein Gutachten zeigt auf, wie sich die Landesregierung darauf einstellen kann.
Von Werner Ludwig
Ein Gutachten des Berliner Beratungsunternehmens PD bescheinigt Baden-Württemberg nach Ansicht von Gesundheitsminister Manne Lucha „eine der effizientesten Krankenhauslandschaften Deutschlands“. Darauf könne man stolz sein, sagte der Grünen-Politiker, dessen Ministerium das Gutachten vor dem Hintergrund der Krankenhausreform in Auftrag gegeben hatte. Die von den Experten vorgelegten Daten untermauern diese Einschätzung.
So hat der Südwesten mit 478 Krankenhausbetten pro 100 000 Einwohner jetzt schon die niedrigste Bettendichte aller Bundesländer. Spitzenreiter Thüringen kommt auf 715 Betten, der bundesweite Mittelwert beträgt 578. Auch die Zahl der vollstationär behandelten Fälle liegt in Baden-Württemberg mit 166 pro 1000 Einwohner deutlich unter dem Bundesschnitt von 201. Die Menschen im Land gehen also seltener ins Krankenhaus. Trotz der schlanken Strukturen liege die Versorgung im Südwesten „auf einem sehr guten Niveau“, findet der Minister. Das belegen auch die Zahlen im Gutachten – etwa mit Blick auf die Erreichbarkeit.
Doch wird sich dieser Zustand auch angesichts der im Dezember in Kraft getretenen Krankenhausreform aufrecht erhalten lassen? Die Experten halten das für möglich. Schon aus wirtschaftlichen Gründen besteht Handlungsbedarf – immer mehr Kliniken schreiben rote Zahlen. Auch im Südwesten lag die Auslastung der vorhandenen Betten zuletzt nur bei 70 Prozent (Bund: 69). Wenn es gelinge, sie durch effizientere Strukturen auf 85 Prozent zu steigern, könnten bereits heute rund 8500 der insgesamt rund 53 500 Betten abgebaut werden, „ohne die Versorgungssicherheit in Baden-Württemberg zu gefährden“, schreiben die Experten. Sie weisen zugleich darauf hin, dass wegen das Fachkräftemangels aktuell ohnehin nicht alle Betten voll genutzt werden können.
Gutachten als Grundlage
„Dieses Gutachten wird eine maßgebliche Grundlage sein, um die Krankenhausstrukturen Baden-Württembergs bedarfsgerecht und anhand einer Planung nach Leistungsgruppen weiterzuentwickeln“, so Lucha. Die Leistungsgruppen – etwa Innere Medizin oder Allgemeine Chirurgie – entscheiden über die Einstufung von Kliniken als Grund-, Regel- oder Maximalversorger. Aufwendige Eingriffe und Behandlungen sollen in spezialisierten Häusern konzentriert werden sowie stationäre und klinische Versorgung enger verknüpft werden.
Die Krankenhausplanung des Landes umfasse künftig drei räumliche Ebenen, erläutert Layla Distler, Referatsleiterin Krankenhausplanung im Sozialministerium. Auf Kreisebene sollen alle Leistungen der Grund- und Notfallversorgung angeboten werden. Darüber sollen sechs Versorgungsregionen rangieren, in denen es jeweils mindestens einen Anbieter für anspruchsvollere Leistungen wie etwa das Einsetzen von Gelenkprothesen oder Kinder- und Jugendchirurgie gibt. Konkret sind das die Versorgungsregionen Tübingen, Stuttgart, Karlsruhe, Heidelberg, Ulm und Freiburg. Für Spitzenmedizin wie etwa Organtransplantationen, komplizierte Herzoperationen oder aufwendige Krebsbehandlungen sei wiederum das ganze Land die maßgebliche Planungsebene.
Briefe vom Sozialministerium
Welche Häuser künftig welche Leistungen anbieten werden, ist noch offen. Laut Distler sollen die Krankenhausträger noch im ersten Quartal 2025 ein sogenanntes Anhörungsschreiben vom Ministerium bekommen, in dem steht, für welche Leistungsgruppen sie vorgesehen sind. Dazu können sie Stellung nehmen und etwa weitere Leistungsgruppen beantragen, über die dann entschieden werde. Ziel sei, bis Jahresende jedem Träger einen Feststellungsbescheid mit seinen künftigen Leistungsgruppen zu schicken.
Um die Verantwortlichen vor Ort einzubinden, hat das Ministerium Regionalgespräche angesetzt. Am Mittwoch ging es mit den Versorgungsregionen Tübingen und Stuttgart los. Konkrete Informationen über die Auswirkungen der Reform auf diese Regionen gab es dabei allerdings nicht. Außerdem ist da noch die Bundestagswahl im Februar, nach der es noch Änderungen am Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz der gescheiterten Ampel geben könnte.