Erhöhung des Zusatzbeitrages
Wie oft kann man die Krankenkasse wechseln?
Die Erhöhung des Zusatzbeitrages der Krankenkassen veranlasst viele Versicherte zum Wechsel. Doch wie oft kann man kündigen und wie funktioniert der Wechsel? Die wichtigsten Infos hier.
Von Redaktion
Der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse kann für viele Versicherte eine interessante Option sein, insbesondere wenn Beitragssteigerungen wie die Erhöhung des Zusatzbeitrags im Jahr 2025 angekündigt werden. Doch wie oft ist ein solcher Wechsel möglich und welche Fristen müssen dabei beachtet werden? Dieser Artikel liefert Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Reguläre Wechselmöglichkeiten
Grundsätzlich sind Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mindestens zwölf Monate an ihre gewählte Krankenkasse gebunden. Nach Ablauf dieser Mindestbindungsfrist können sie die Kasse regulär wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt regulär zwei Monate zum Monatsende. Der Wechsel erfolgt einfach durch die Wahl einer neuen Krankenkasse, die anschließend die bisherige Kasse über den Wechsel informiert. Eine separate Kündigung ist seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr notwendig.
Beispiel:
- Kündigung der alten Krankenkasse zum 31. Januar.
- Neue Mitgliedschaft beginnt ab dem 1. April.
Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeitragserhöhungen
Ein Sonderkündigungsrecht ermöglicht einen Wechsel der Krankenkasse auch innerhalb der zwölfmonatigen Bindungsfrist. Dieses Recht greift insbesondere dann, wenn die Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag erhöht.
Wichtige Fristen beim Sonderkündigungsrecht:
Der Wechsel muss bis zum Ablauf des Monats beantragt werden, in dem die Beitragserhöhung in Kraft tritt.
Die Kündigung wird zum Ende des übernächsten Monats wirksam. Bis dahin müssen Versicherte den höheren Beitrag zahlen.
Beispiel:
- Erhöhung des Zusatzbeitrags ab dem 1. Januar 2025.
- Antrag auf Wechsel bis 31. Januar 2025.
- Wechsel zur neuen Kasse zum 1. April 2025.
Versicherte sollten dabei beachten, dass sie die erhöhten Beiträge bis zum Wirksamwerden des Wechsels weiterhin an ihre alte Krankenkasse zahlen müssen.
Ausnahmen von der Bindungsfrist
Es gibt einige Fälle, in denen die Mindestbindungsfrist nicht gilt:
- Wechsel des Versicherungsstatus: Ein freiwilliges Mitglied wird familienversichert.
- Systemwechsel: Der Versicherte wechselt in eine private Krankenversicherung.
- Fusion oder Insolvenz einer Krankenkasse: Mitglieder können innerhalb von sechs Wochen eine neue Kasse wählen.
- Innerhalb derselben Kassenart: Ein Wechsel zwischen Krankenkassen derselben Art kann durch Satzungsregelungen erleichtert werden.
Schritte für den Krankenkassenwechsel
Neue Kasse auswählen: Prüfen Sie Zusatzleistungen, Wahltarife und Zusatzbeiträge.
Beitrittserklärung einreichen: Der Antrag wird an die neue Krankenkasse gestellt.
Information der alten Krankenkasse: Die neue Kasse übernimmt diese Formalität.
Arbeitgeber informieren: Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber schnellstmöglich über den Wechsel in Kenntnis setzen.
Wann lohnt sich ein Wechsel?
Ein Wechsel der Krankenkasse kann sich lohnen, wenn:
- der Zusatzbeitrag steigt und die finanzielle Belastung reduziert werden soll,
- bessere Zusatzleistungen wie Präventionskurse, Zuschüsse für Heilpraktiker oder alternative Heilmethoden gewünscht werden,
- umfangreichere Bonusprogramme oder Wahltarife attraktiver erscheinen,
- die persönliche Betreuung oder der Service der aktuellen Kasse nicht mehr zufriedenstellend ist.