Urlaub

Wie schnell darf man mit einem Fahrradträger fahren?

Wer das Fahrrad in den Urlaub mitnehmen möchte, benötigt einen Fahrradträger für das Auto. Aber wie schnell darf man damit fahren?

Wer mit dem Fahrrad in den Urlaub möchte, benötigt einen Fahrradträger. Aber wie schnell darf man damit fahren?

© Quelle: Unbekannt

Wer mit dem Fahrrad in den Urlaub möchte, benötigt einen Fahrradträger. Aber wie schnell darf man damit fahren?

Von Matthias Kemter

Für Fahrradträger sowohl am oder auf dem Auto gibt es keine gesetzlich festgelegte Höchstgeschwindigkeit. Da sich aber Luftwiderstand und Fahreigenschaften durch die Fahrradträger ändern, wird empfohlen, vorsichtiger zu fahren. Der TÜV Süd empfiehlt beim Transport von Fahrrädern auf dem Dach/Heck oder auf der Anhängerkupplung nicht schneller als 130 km/h zu fahren. Der ADAC rät zu einer Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) rät bei Dachträgern sogar noch etwas langsamer zu fahren. Sowohl um den erhöhten Kraftstoffverbrauch durch den höheren Luftwiderstand zu reduzieren als auch die Sicherheit zu erhöhen.

Angaben der Hersteller für Geschwindigkeit und Gewicht

Orientieren sollte man sich auch an den Angaben des Herstellers. Hier liegen die Empfehlungen ebenfalls meist bei 120 bis 130 km/h. Neben den Geschwindigkeitsangaben sind auch die Gewichtsangaben wichtig. Vor allem E-Bikes können diese schnell überschreiten. Kommt es zum Schadensfall, kann dies versicherungsrelevant sein.

Was sollte man sonst noch bei Fahrradträgern beachten?

Zu beachten ist außerdem, dass bei hinten liegenden Fahrradträgern das Kennzeichen von allen Richtungen gut lesbar ist. Fahrradträger, die das Kennzeichen verdecken könnten, haben in der Regel eine Möglichkeit zum Anbringen eines Kennzeichens. In Deutschland muss das Kennzeichen dabei wiederholt angebracht werden. Das sogenannte Folgekennzeichen benötigt aber keinen Stempel oder TÜV-Plakette und muss daher nicht bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden.

Ebenfalls zu beachten sind die Regelungen für überstehende Ladungen in den unterschiedlichen Ländern. In Deutschland dürfen Fahrräder maximal 20 cm an jeder Seite überstehen. Die Gesamtbreite des Autos mit Fahrrädern darf dabei nicht über 2,50 Meter liegen. In europäischen Ländern sind die Regelungen hier meist recht ähnlich. Starke Unterschiede kann es bei den Markierungspflichten geben. So müssen zum Beispiel in Italien an Fahrzeugen mit Überstand Markierungstafeln angebracht werden. Steht das Fahrrad an den Seiten nicht über, wird eine Tafel benötigt. Liegt ein Überstand auf beiden Seiten vor, so müssen zwei Tafeln angebracht werden.

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Erstellt:
5. September 2024, 07:14 Uhr

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