Falls der Kaminofen 2025 die Betriebserlaubnis verliert

Wie Sie Ihren Holzofen gesetzeskonform nachrüsten

Hier erfahren Sie, wie Sie Ihren alten Holzofen nachrüsten, um die gesetzlichen Vorgaben für 2025 zu erfüllen.

Manche Öfen müssen für 2025 noch nachgerüstet werden.

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Manche Öfen müssen für 2025 noch nachgerüstet werden.

Von Lukas Böhl

Ab dem 1. Januar 2025 gelten strengere Regeln für ältere Holz- und Kaminöfen, die vor dem 22. März 2010 in Betrieb genommen wurden. Diese Öfen müssen nun strenge Emissionsgrenzwerte einhalten. Wenn Sie einen solchen Ofen besitzen, sollten Sie sich rechtzeitig informieren und bei Bedarf handeln. Hier sind die Schritte, die Sie beachten sollten:

1. Prüfen Sie, ob Ihr Ofen betroffen ist

Ältere Öfen überschreiten häufig die neuen Grenzwerte für Staub (0,15 g/m³) und Kohlenmonoxid (4 g/m³) und dürfen ohne Nachrüstung oder Austausch ab 2025 nicht mehr betrieben werden. Hier erfahren Sie, wie Sie überprüfen, ob Ihr Ofen betroffen ist:

  • Datenblatt oder Typenschild: Hier finden Sie Angaben zum Baujahr und zu den Emissionswerten Ihres Ofens.
  • Schornsteinfeger fragen: Ihr Schornsteinfeger kann Ihnen genau sagen, ob Ihr Ofen die neuen Anforderungen erfüllt oder eine Nachrüstung notwendig ist.

2. Nachrüstung oder Austausch – Ihre Optionen

Falls Ihr Ofen die Emissionsgrenzen überschreitet, stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

Nachrüstung mit einem Staubabscheider: Ein Staubabscheider reduziert Feinstaub und hilft, die Emissionsgrenzen einzuhalten. Wählen Sie ein Gerät, das:

  • Einen Abscheidegrad von mindestens 50 % aufweist, um die Anforderungen zu erfüllen.
  • Eine Bauartzulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) besitzt, die die Betriebssicherheit bestätigt.
  • Idealerweise eine automatische Reinigung bietet, um den Wartungsaufwand zu minimieren.

Austausch gegen einen modernen Ofen: Ein neuer, emissionsarmer Ofen erfüllt die aktuellen Standards und ist oft auch effizienter im Verbrauch. Modelle mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ oder einem Energielabel sind besonders umweltfreundlich und können eine sinnvolle Investition darstellen.

3. Frühzeitig Fachbetrieb und Schornsteinfeger einbinden

Der Einbau eines Staubabscheiders oder der Austausch des Ofens sollte von einem Fachbetrieb durchgeführt werden. Der Schornsteinfeger sollte in die Planung einbezogen werden, denn er:

  • Beurteilt, welches Nachrüstsystem für Ihren Ofen geeignet ist.
  • Prüft den ordnungsgemäßen Einbau und nimmt die Anlage in Betrieb.
  • Führt die regelmäßigen Emissionsmessungen durch und stellt sicher, dass Ihr Ofen die gesetzlichen Anforderungen dauerhaft erfüllt.

4. Regelmäßige Reinigung und Wartung sicherstellen

Damit Staubabscheider und andere Nachrüstungen effizient arbeiten, ist eine regelmäßige Wartung entscheidend. Der Schornsteinfeger übernimmt die Reinigung der Abscheider und entfernt abgelagerten Feinstaub. Insbesondere elektrostatische Staubabscheider sollten regelmäßig gereinigt werden, um volle Leistung sicherzustellen. Die Wartung erfolgt am besten bei den regelmäßigen Kehrterminen und wird gemäß der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) durchgeführt.

Weitere Fragen zur Nachrüstung alter Öfen

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) stellt detaillierte Informationen bereit und beantwortet häufige Fragen rund um die Nachrüstung alter Holzöfen. Besuchen Sie die Website des BMUV für weiterführende Informationen und hilfreiche Links.

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Erstellt:
6. November 2024, 14:26 Uhr

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