Bundestag wird 2025 kleiner

Wie viel Steuergeld wirklich gespart wird

Nachdem der Bundestag zuletzt 733 Sitze hatte, wird er 2025 wieder auf 630 Sitze verkleinert. Dadurch werden auch Kosten in Millionenhöhe eingespart.

Der Bundestag wird kleiner.

© Matthias Wehnert / shutterstock.com

Der Bundestag wird kleiner.

Von Lukas Böhl

Der Deutsche Bundestag wird zur kommenden Wahl im Jahr 2025 auf 630 Sitze verkleinert. Zuvor bestand das Parlament aus 733 Abgeordneten. Die Reduzierung der Sitze soll nicht nur die parlamentarische Arbeit effizienter gestalten, sondern auch erhebliche Kosteneinsparungen ermöglichen.

Ersparnis von bis zu 125 Millionen Euro

Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) spart die Wahlrechtsreform etwa 125 Millionen Euro pro Jahr. Diese Einsparungen setzen sich wie folgt zusammen:

  • 13 Millionen Euro entfallen auf die Abgeordnetendiäten.
  • 45 Millionen Euro werden durch den Wegfall von Angestellten der Abgeordneten eingespart.
  • 20 Millionen Euro weniger werden an die Fraktionen ausgezahlt.
  • Der Restbetrag entfällt auf Sachkosten wie Reisen, Büroausstattungen und weitere parlamentarische Aufwendungen.

Trotz dieser Einsparungen weist das IW darauf hin, dass die Entlastung im Verhältnis zu anderen finanziellen Herausforderungen Deutschlands gering ist. Es gibt einen geschätzten Investitionsbedarf von 600 Milliarden Euro in den kommenden Jahren. Die Verkleinerung des Bundestages wird jedoch als wichtiges Signal an die Bürger gewertet, dass auch die Politik zur Haushaltsdisziplin beiträgt.

Warum wird der Bundestag verkleinert?

Der Bundestag ist über die Jahre gewachsen, da die bisherige Wahlrechtsregelung sogenannte Überhangmandate und Ausgleichsmandate ermöglichte. Diese Mandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate über die Erststimme erhält, als ihr durch das Zweitstimmenergebnis zustehen. Um die Sitzverteilung im Bundestag weiterhin proportional zu halten, wurden zusätzliche Sitze an andere Parteien vergeben. Dies führte zu einer kontinuierlichen Vergrößerung des Parlaments.

Mit der Wahlrechtsreform wurde dieses System nun abgeschafft. Die Anzahl der Sitze wird auf 630 begrenzt, und eine Partei erhält nur noch so viele Sitze, wie ihr durch das Zweitstimmenergebnis zustehen. Dies bedeutet, dass ein Kandidat oder eine Kandidatin, die einen Wahlkreis gewinnt, nicht automatisch in den Bundestag einzieht, falls die Partei insgesamt weniger Sitze erhält.

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Erstellt:
24. Februar 2025, 14:54 Uhr

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