Solarenergie für Zuhause

Wie viele Balkonkraftwerke darf man betreiben?

Sie wollen Ihre Stromkosten langfristig reduzieren? Das geht, wenn man selbst zum Stromproduzenten wird. Mini-Photovoltaik-Anlagen für Balkon und Hauswände lassen sich einfach an die Steckdose hängen. Doch wie viele Module darf man eigentlich pro Haushalt haben?

Seit dem 1. Januar 2024 darf die zusammengerechnete Leistung des/der Wechselrichter der  Balkonkraftwerke  die  zulässige Maximalleistung von 800 Watt nicht übersteigen.

© Imago/Winfried Rothermel

Seit dem 1. Januar 2024 darf die zusammengerechnete Leistung des/der Wechselrichter der Balkonkraftwerke die zulässige Maximalleistung von 800 Watt nicht übersteigen.

Von Markus Brauer

Stecker rein und schon fließt der Strom: So einfach lassen sich Solarstromanlagen für Balkone, die Gartenhütte, das Carport oder Haus- und Garagenwände bedienen. Solche kompakten Mini-Photovoltaik-Anlagen mit Stecker für gewöhnliche Steckdosen sind nicht nur für Hausbesitzer der erste Schritt zur eigenen Stromproduktion, sondern auch für Mieter.

„Der Reiz dieser Geräte besteht darin, dass sie unkompliziert von Laien einzurichten und zu betreiben sind“, erklärt Martin Brandis, Energieberater des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Dafür reichten in der Regel die mitgelieferten Beschreibungen der Hersteller. Eine Unterstützung durch einen Fachbetrieb sei meist nicht erforderlich.

Wie viele Balkonkraftwerke darf man pro Haushalt haben?

Grundsätzlich dürfen mehrere steckerfertige Solaranlagen oder Mini-PV-Anlagen, wie Balkonkraftwerke im Fachjargon heißen, an einem Hauptzähler des jeweiligen Haushalts betrieben werden. Das bedeutet: Pro Stromkreis darf nur ein Balkonkraftwerk angeschlossen werden.

Um zu klären, wie viele Stromkreise es in einem Haushalt gibt, schaut man auf die Leitungsschutzschalter im Sicherungskasten. Module Ein 400 Watt Balkonkraftwerk kann also beispielsweise mit zwei weiteren 200 Watt Balkonkraftwerken erweitert werden.

 

 

Wie groß darf die maximale Leistung sein?

Seit dem 1. Januar 2024 darf die zusammengerechnete Leistung des/der Wechselrichter der Balkonkraftwerke die zulässige Maximalleistung von 800 Watt nicht übersteigen. Zuvor waren es 600 Watt. Das bedeutet: Man darf maximal Balkonkraftwerke mit einer Leistung von insgesamt 800 Watt anschließen.

Die entsprechenden Vorschriften können im Energiewirtschaftsgesetz und dem Regelwerk des Verbands der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) nachgelesen werden. Mehrere Mini-PV-Anlagen an einem Stromkreis zu betreiben ist in Deutschland nach der Norm VDE V 0100-551-1:2018-05 nicht zulässig.

Was lohnt sich mehr: Eine Anlage oder mehrere Balkonkraftwerke?

Ob sich zwei kleinere Balkonkraftwerke oder eine größere Anlage lohnen, hängt von der Ausrichtung und Aufteilung der verfügbaren Freiflächen ab. Experten empfehlen häufig die Installation eines Balkonkraftwerks mit zwei bis drei Modulen und einem 800 Watt Wechselrichter. Durch mehrere Balkonkraftwerke können kleinere Flächen optimal genutzt werden.

Warum gilt eine 800-Watt-Begrenzung?

Wie der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) erklärt, können Besitzer Balkonkraftwerken auf Basis des Solarpakets I (am 16. Mai 2024 in Kraft getreten) bis zu 800 Watt ins Netz einspeisen.

„Für die Einspeisung ins öffentliche Stromnetz wurde nun eine maximale Wechselrichter-Scheinleistung von 800 VA festgelegt. Bisher war die maximale Wechselrichter-Scheinleistung von steckerfertigen Solaranlagen auf 600 VA begrenzt“, heißt es seitens des VDE.

Die 800-Watt-Begrenzung gilt für jeweils einen Stromzähler. Wer über mehrere Stromzähler verfügt, kann auch mehrere Balkonkraftwerke mit 800 Watt betreiben.

 

 

Wo müssen die Mini-PV-Anlagen registriert werden?

Die Mini-PV-Anlagen müssen seitdem nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Sie ist nur noch erforderlich, wenn man eine Vergütung für die Einspeisung ins öffentliche Netz erwägt.

Das Marktstammdatenregister (MaStr) ist ein behördliches Register aller Anlagen und Einheiten im deutschen Energiesystem. Es wird durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) geführt. Seit dem 1. April 2024 reicht eine Registrierung im MaStr. Zuvor war auch eine Anmeldung beim Netzbetreiber vorgeschrieben.

Was bedeutet die 800-Watt-Grenze?

Ein Balkonkraftwerk besteht in der Regel aus einem oder zwei Solarmodulen sowie einem Wechselrichter, mit dem die erzeugte elektrische Energie umgewandelt und in das Stromnetz eingespeist wird. Die Wechselrichter dürfen gemäß der Norm VDE-AR-N 4105 derzeit nicht mehr als 800 Watt ins Niederspannungsnetz einspeisen.

Nur wer die 800 Watt Maximalleistung des Wechselrichters berücksichtigt, profitiert von vereinfachten Anmelderegeln und darf seine Mini-Solaranlage über einen Schuko-Stecker selbst und ohne Hilfe durch einen Elektrofachmann installieren.

Die Begrenzung hat auch einen technischen Grund: Eine Überlastung des Stromnetzes kann die Brandgefahr erhöhen.

 

 

Darf man nur ein Balkonkraft pro Haushalt nutzen?

Nein. Es dürfen auch mehrere Balkonkraftwerke pro Zähler installiert werden, solange sie die Grenze von 800 Watt nicht überschreiten. Das heißt: Wenn man ein Balkonkraftwerk mit einem 300-Watt-Wechselrichter installiert hat, kann man noch ein zweites oder drittes montieren, ohne die 800-Watt-Grenze zu überschreiten.

Warum sollte man mehrere Balkonkraftwerke betreiben?

Je mehr Solarmodule angeschlossen sind, desto höher fallen die potenziellen Energieerträge über den Tag verteilt aus und das auch bei schlechteren Lichtverhältnissen, wie etwa im Herbst oder Winter. Auch kann man das verfügbare Sonnenlicht optimal nutzen. Insgesamt lohnt sich also die Installation mehrerer Balkonkraftwerke, da sie höhere Jahreserträge erzeugen.

Der überschüssige Strom wird unentgeltlich ins öffentliche Netz eingespeist. Das bedeutet: Entweder man stimmt sein Verbrauchsverhalten auf die vorhandenen Balkonkraftwerke ab (und schaltet den Trockner etwa am Mittag und nicht in der Nacht an) oder verschenkt den produzierten Strom.

Wie funktionieren Mini-PV-Anlagen?

Wesentliches Element dieser Solaranlagen von der Stange sind ein oder mehrere Paneele. Durch Sonneneinstrahlung wird Gleichstrom erzeugt, der in dem Gerät dann zu Netzstrom umgewandelt wird. Und der geht über einen gewöhnlichen Schuko-Stecker in das häusliche Stromnetz über.

Zur Sicherheit sollte man beim Kauf aber darauf achten, dass das gewählte Modell auch tatsächlich an übliche Haussteckdosen angeschlossen werden kann. Sonst droht eine Überlastung und im schlimmsten Fall ein Brand. Es gibt auch Modelle, die eine spezielle Energiesteckdose vorsehen.

Der große Vorteil: Über die Steckdosen sind die Paneele nicht nur schnell installierbar, sie sind auch schnell wieder abzubauen und man kann sie mitzunehmen. Und daher eignen sie sich genauso für Mieter wie für Haus- und Wohnungseigentümer.

 

 

Wo kann ich diese Mini-PV-Anlagen aufhängen?

Die Anlagen brauchen eine Fläche auf oder am Gebäude, etwa an einem Balkon. „Um die dort einfallende Sonneneinstrahlung optimal zu nutzen, sollten die Paneele nach Süden ausgerichtet werden“, rät Energie-Experte Brandis. Für eine maximale Stromausbeute spielt zudem die Neigung der Solarmodule eine Rolle. „Zwischen 20 und 30 Grad Neigung sind optimal.“

Geringfügige Abweichungen von diesen Vorgaben, etwa weil man die Anlagen verrückt, um dem Schatten von benachbarten Gebäuden oder Bäumen auszuweichen, fallen aber nicht groß ins Gewicht. Selbst eine vertikale Montage an der Fassade ist möglich.

 

 

Was kosten Balkonkraftwerke?

Zwischen 400 und 800 Euro kosten die Geräte, je nach Ausstattung. Es können extra Kosten entstehen, etwa wenn es keine Schuko-Steckdose in der Nähe gibt oder wenn die ausgesuchten Modelle spezielle Energiesteckdosen erfordern. Wo sie fehlen, müssen sie von einem Fachbetrieb gesetzt und angeschlossen werden.

Zudem erwarten die Netzbetreiber einen Zwei-Richtungs-Stromzähler, damit der Solarstrom, der nicht direkt im Haushalt verbraucht wird, störungsfrei in das allgemeine Stromnetz weitergeleitet werden kann. Die Anschaffungs- und Einbaukosten dieser Geräte tragen die Netzbetreiber, für die Endverbraucher wird allerdings eine monatliche oder jährliche Miete für den Zähler fällig.

Die Anlagen sind zudem weitgehend wartungsfrei und auf eine gut 20-jährige Laufzeit ausgelegt.

Zum Artikel

Erstellt:
5. August 2024, 09:00 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen