Kindergrundsicherung
Wird das Kindergeld 2025 abgeschafft?
Droht das Aus für das Kindergeld? 2025 soll die neue Kindergrundsicherung eingeführt werden, doch politische Unsicherheiten werfen Fragen auf, wie es für Familien in Deutschland weitergeht.
Von Katrin Jokic
Die Frage, ob das Kindergeld in Deutschland 2025 abgeschafft wird, sorgt für viele Diskussionen und Unsicherheit. Hintergrund dieser Überlegungen ist die geplante Einführung der Kindergrundsicherung, die das bestehende Kindergeld ablösen soll. Doch was bedeutet das konkret für Familien, und warum wird überhaupt über eine Abschaffung des Kindergelds nachgedacht?
Was ist die Kindergrundsicherung?
Die Kindergrundsicherung wurde von der Bundesregierung als neues Modell entwickelt, um die finanzielle Unterstützung von Familien zu vereinfachen und effektiver zu gestalten. Sie setzt sich aus zwei zentralen Bestandteilen zusammen: dem Kindergarantiebetrag und dem Kinderzusatzbetrag.
Der Kindergarantiebetrag ersetzt das Kindergeld und soll weiterhin allen Familien unabhängig vom Einkommen zustehen – in Höhe des bisherigen Kindergeldes von derzeit 250 Euro pro Kind. Der Kinderzusatzbetrag richtet sich an Familien mit geringem Einkommen und soll je nach Einkommen und Alter des Kindes variieren. Ziel ist es, Kinderarmut zu bekämpfen und benachteiligten Kindern bessere Chancen zu bieten.
Was ändert sich mit der Einführung der Kindergrundsicherung?
Mit der Kindergrundsicherung sollen verschiedene bisherige Leistungen zusammengeführt werden. Neben dem Kindergeld umfasst sie auch den Kinderzuschlag, den Kinderregelbedarf aus dem Bürgergeld, Sozialhilfe und Teile des Bildungs- und Teilhabepakets. Diese gebündelte Leistung soll sicherstellen, dass Familien die Unterstützung erhalten, die sie benötigen, ohne durch bürokratische Hürden benachteiligt zu werden. Zudem ist geplant, den Antragsprozess zu digitalisieren und zu vereinfachen, um verdeckte Armut besser zu erreichen und Hilfsbedürftige proaktiv zu informieren.
Zudem würde es die Kindergrundsicherung länger geben. Generell bekommen die Leistung alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Wer eine Ausbildung macht, erhält bis zum 25. Lebensjahr Unterstützung; wer studiert, sogar bis zum 27. Lebensjahr – und damit zwei Jahre länger als bisher beim Kindergeld.
Die Unsicherheiten durch die politische Lage
Die aktuelle politische Unsicherheit in Deutschland trägt zur Verwirrung bei. Durch das Ende der Ampel-Koalition ist unklar, ob die Kindergrundsicherung tatsächlich wie geplant 2025 eingeführt wird, weil unsicher ist, ob sich dafür im Bundestag eine Mehrheit finden wird. Einige Politiker und Experten zeigen sich besorgt, dass wichtige Reformen nun auf der Strecke bleiben könnten. Auch die geplante Erhöhung der Leistung von 250 auf 255 Euro pro Kind könnte nun scheitern. Besonders Familien mit niedrigem Einkommen hoffen jedoch auf eine zeitnahe Umsetzung, da die Kindergrundsicherung materielle Verbesserungen für sie mit sich bringen könnte.
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Ein weiteres Thema ist die geplante Anhebung des Kinderfreibetrags und des Grundfreibetrags bei der Einkommenssteuer, die ebenfalls in Frage steht. Der Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer sollte um 300 Euro aus 12.084 Euro angehoben werden; der Kinderfreibetrag sollte 2025 um 60 Euro und 2026 um 156 Euro erhöht werden. Hier sehen Experten jedoch bessere Chancen für einen Beschluss im Bundestag.
Ob weitere Vorhaben, wie die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz, jedoch unter Bundeskanzler Olaf Scholz noch umgesetzt werden, bleibt abzuwarten.
Was bedeutet das für Familien?
Bis zur endgültigen Entscheidung bleibt das Kindergeld in seiner bisherigen Form bestehen. Eltern müssen vorerst keine Änderungen vornehmen und können weiterhin Kindergeld beantragen, wie bisher. Falls die Kindergrundsicherung 2025 eingeführt wird, wird dies jedoch automatisch auf die neue Leistung umgestellt. Für die betroffenen Familien könnte dies – je nach Einkommen – finanzielle Vorteile bringen. Auch wird erwartet, dass der digitale Zugang zur Kindergrundsicherung das System entlastet und Familien eine unbürokratischere Unterstützung ermöglicht.
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Ein Schritt in Richtung Chancengleichheit?
Die Kindergrundsicherung zielt darauf ab, allen Kindern unabhängig von der sozialen Herkunft gleiche Chancen zu bieten. Ob diese Reform tatsächlich wie geplant 2025 umgesetzt wird und damit das Kindergeld ablöst, hängt nun von weiteren politischen Entwicklungen ab. Die kommenden Wochen und Monate werden zeigen, ob sich die politischen Akteure auf eine Lösung einigen können, um diese wichtige Unterstützung für Familien in Deutschland zu gewährleisten.