Migrationsantrag erhält Mehrheit im Bundestag

Wird der Fünf-Punkt-Plan von Merz umgesetzt?

Bei der gestrigen Abstimmung im Bundestag erhielt der Migrationsantrag der CDU/CSU eine Mehrheit. Doch was passiert nun?

Trotz der Kritik erhielt Merz' Fünf-Punkte-Plan eine Mehrheit.

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Trotz der Kritik erhielt Merz' Fünf-Punkte-Plan eine Mehrheit.

Von Redaktion

Nach einer intensiven Debatte stimmte der Bundestag am Mittwoch, dem 29. Januar 2025, über einen Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion zur Verschärfung der Migrationspolitik ab. 348 Abgeordnete votierten dafür, 344 dagegen, zehn enthielten sich. Die knappe Mehrheit zeigt die Brisanz der Thematik​.

Was beinhaltet der Fünf-Punkt-Plan?

Die Unionsfraktion fordert eine deutliche Verschärfung der Migrationspolitik in fünf zentralen Punkten:

  • Dauerhafte Grenzkontrollen: Grenzkontrollen zu allen Nachbarstaaten sollen dauerhaft eingeführt werden.
  • Zurückweisung von Einreisen: Personen ohne gültige Einreisedokumente sollen konsequent an der Grenze abgewiesen werden, unabhängig davon, ob sie ein Schutzgesuch äußern.​
  • ​Inhaftierung von Ausreisepflichtigen: Vollziehbar ausreisepflichtige Personen sollen direkt in Abschiebehaft genommen werden.
  • Stärkere Unterstützung der Länder: Der Bund soll den Ländern bei Abschiebungen helfen und neue Ausreisezentren einrichten.
  • Unbefristeter Ausreisearrest: Gefährder und Straftäter sollen bis zur Abschiebung in einem zeitlich unbefristeten Ausreisearrest verbleiben​.

Politische Reaktionen und rechtliche Bedenken

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) lehnte den Plan entschieden ab und erklärte, dass eine Umsetzung europäisches Recht verletzen würde. Er kritisierte Friedrich Merz zudem dafür, die Unterstützung der AfD für seinen Antrag in Kauf zu nehmen. Auch Robert Habeck (Grüne) sprach von einem gefährlichen Bruch mit der demokratischen Tradition​.

Auf der anderen Seite verteidigte Merz die Maßnahmen mit Nachdruck und betonte, es sei unverantwortlich, angesichts der jüngsten Gewalttaten weiter tatenlos zuzusehen. Die Bevölkerung habe das Vertrauen in den Staat verloren, weshalb strikte Maßnahmen gegen illegale Migration notwendig seien​.

Christian Lindner (FDP) hob hervor, dass seine Partei den Antrag unterstütze, um ein Zeichen zu setzen, dass die Begrenzung der Migration ein Anliegen der politischen Mitte sei. Dabei distanziere man sich aber klar von einer Zusammenarbeit mit der AfD​.

Werden konkrete Maßnahmen folgen?

Der Entschließungsantrag vom Mittwoch hat jedoch nur symbolischen Charakter und ist rechtlich nicht bindend. Er fordert die Bundesregierung lediglich auf, Maßnahmen im Sinne des Fünf-Punkt-Plans umzusetzen, verpflichtet sie dazu aber nicht. Daher bleibt fraglich, ob und in welchem Umfang dieser Plan tatsächlich politische Realität wird. Scholz und Habeck machten deutlich, dass sie keine Maßnahmen dulden werden, die gegen EU-Recht verstoßen​.

Nächste Abstimmung zum „Zustrombegrenzungsgesetz“

Am Freitag, dem 31. Januar 2025, wird der Bundestag über das sogenannte Zustrombegrenzungsgesetz der Union abstimmen​. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem folgende Regelungen vor:

  • Die Wiedereinführung der Zielvorgabe zur „Begrenzung“ der Migration im Aufenthaltsgesetz.
  • Die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte.
  • Eine erweiterte Zuständigkeit der Bundespolizei für Aufenthaltsbeendigungsmaßnahmen​.

Sollte der Gesetzesentwurf eine Mehrheit im Bundestag erhalten, wäre dieser im Gegensatz zu dem Entschließungsantrag von Mittwoch rechtlich bindend für die Bundesregierung.

Die Formulierungen des Textes wurden mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und anschließend von einer Redakteurin/einem Redakteur überprüft.

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Erstellt:
30. Januar 2025, 07:34 Uhr
Aktualisiert:
30. Januar 2025, 08:20 Uhr

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