Kurioser Gerichtsfall in Frankfurt

Wird man durch Schnapspralinen betrunken?

Experten sind sich einig: Einen risikofreien Alkoholkonsum gibt es nicht. Bei vielen galt Alkohol in Maßen lange als gesundheitsfördernd. Doch das stimmt nicht. Und was ist mit Schnapspralinen? Über einen kuriosen Fall am Frankfurter Amtsgericht.

Leckere Kombination: Alkohol und Schokolade. Doch nur, wenn das Auto in der Garage bleibt.

© Imago/Filippo Carlot

Leckere Kombination: Alkohol und Schokolade. Doch nur, wenn das Auto in der Garage bleibt.

Von Markus Brauer/AFP

Die Behauptung, durch das Essen von Schnapspralinen versehentlich betrunken geworden zu sein, ist einem hessischen Gerichtsurteil zufolge unglaubwürdig.

Bei den in seinem Blut gemessenen 1,32 Promille Alkohol hätte ein Mann 0,2 bis 0,3 Liter Hochprozentiges trinken müssen, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main am Freitag (8. November) mitteilte. Das entspräche mindestens 132 Kirschwasserpralinen einer bekannten Marke (Az.: 907 Cs 515 Js 19563/24).

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Pralinen mit Alkohol gefüllt? Gar nicht bemerkt!

Der Angeklagte war in einer Januarnacht 2024 mit 1,32 Promille Alkohol im Blut mit seinem Auto durch Hofheim am Taunus gefahren. Dadurch war er laut Polizei nicht mehr in der Lage, sein Auto sicher zu führen. Das Amtsgericht verurteilte ihn deshalb wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe und zog seinen Führerschein ein.

In der Verhandlung gab der Alkoholsünder an, dass er nach einem Saunabesuch unterzuckert im Auto auf dem Parkplatz eingeschlafen sei. Von einem unbekannten Pärchen habe er einen Beutel mit etwa tischtennisballgroßen und vermutlich mit Wodka gefüllten Pralinen angeboten bekommen. Davon habe er acht oder neun Stück gegessen. Dass sie mit Alkohol gefüllt gewesen seien, habe er nicht bemerkt.

Zwei Zentiliter eines 40-prozentigen Alkohols

Das stufte das Gericht als unglaubwürdig ein. Selbst unter der Berücksichtigung, dass er Pralinen gegessen habe, die so groß waren wie Tischtennisbälle, und selbst wenn er zwölf statt neun verzehrt hätte, hätten diese für den bei ihm gemessenen Promillewert von 1,32 jeweils immer noch mehr als zwei Zentiliter eines 40-prozentigen Alkohols enthalten müssen.

Ob ein solches Produkt dann noch als Praline bezeichnet werden könne, sei zweifelhaft, befanden die Richter. Bei dieser Menge sei „absolut fernliegend“, dass der Angeklagte die Alkoholfüllung nicht wahrgenommen habe.

Info: Trinken Sie zu viel? Ein Selbsttest

Alkoholsucht Trinken Sie zu viel? Greifen Sie zu oft zur Flasche? Testen Sie Ihren persönlichen Alkoholkonsum. Die Weltgesundheitsorganisation (World Health Organisation, WHO) hat einen Selbsttest – den Audit-Screen „Alcohol Use Disorders Identification Test“ – mit zehn Fragen entwickelt, um genau diese Fragen zu beantworten. Wenn Sie mehrere der folgenden Testfragen mit „Ja“ beantworten können, sollten Sie nachdenklich werden:

Acht Fragen zum persönlichen Alkoholkonsum

1. Trinken Sie mehrmals pro Monat oder sogar pro Woche Alkohol?

2. Wie viel Alkohol trinken Sie typischerweise an einem Tag?

3. Trinken Sie fünf oder mehr alkoholische Getränke bei einer Gelegenheit?

4. Wie oft haben Sie in den letzten zwölf Monaten erlebt, dass Sie mit dem Trinken nicht mehr aufhören konnten?

5. Konnten Sie aufgrund Ihres Alkoholkonsums normale Erwartungen an Sie nicht mehr erfüllen?

6. Müssen Sie am Morgen nach einer durchzechten Nacht öfter Alkohol trinken, um sich wieder fit zu fühlen?

7. Hatten Sie während der letzten zwölf Monate öfters Schuldgefühle wegen Ihres Trinkverhaltens?

8. Können Sie sich während der letzten zwölf Monate nicht mehr an den vorangegangenen Abend erinnern, weil Sie zu viel getrunken haben?

Vorsicht, Alkoholabhängigkeit! Je mehr dieser zehn Punkte auf Sie zutreffen, desto eher sollten Sie Ihr Trinkverhalten hinsichtlich Alkohol überdenken und sich professionelle Hilfe bei einer Beratungsstelle, einem Facharzt oder Therapeuten holen.

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Erstellt:
8. November 2024, 14:26 Uhr
Aktualisiert:
8. November 2024, 17:46 Uhr

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