Wirtschaftsvertreter: Impfpflicht als „einzige Perspektive“

dpa/lsw Stuttgart. Wenige Stunden vor Beginn der Bund-Länder-Gespräche über schärfere Einschränkungen haben Wirtschaftsvertreter aus Baden-Württemberg wegen der angespannten Corona-Lage eine allgemeine Impfpflicht gefordert. In einem gemeinsamen Appell verwiesen sie auf sich schneller verbreitende Virusvarianten, eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems und eine nicht ausreichende Impfquote. Die Impfpflicht sei „die einzige Perspektive, um aus dem Kreislauf von Einschränkungen und Lockerungen auszubrechen“.

Ein Mann wird geimpft. Foto: Julian Stratenschulte/dpa/Symbolbild

Ein Mann wird geimpft. Foto: Julian Stratenschulte/dpa/Symbolbild

Der Aufruf ist unterzeichnet von mehr als 60 Vertreterinnen und Vertretern baden-württembergischer Unternehmen und Wirtschaftsverbänden. Dazu gehören der Hotel- und Gaststättenverband, die Vereinigung badischer Unternehmen und Verbände, der Arbeitgeberverband Südwestmetall und die Bauwirtschaft.

Eine Alternative zur Impfpflicht seien wiederkehrende Infektionswellen mit vielen schweren Erkrankungen und Todesfällen, ein überlastetes Gesundheitssystem, persönliche und gesellschaftliche Freiheitseinschränkungen für alle, heißt es in dem Appell weiter. „In einer allgemeinen Impfpflicht sehen wir deshalb den geringeren Eingriff - wenn sie zu einer deutlich höheren Impfquote führt.“

An einer Impfpflicht für bestimmten Einrichtungen wird schon gearbeitet. Bei der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag soll es auch um die Vorbereitung „einer zeitnahen Entscheidung über eine allgemeine Impfpflicht“ gehen. Der designierte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte vorgeschlagen, dass der Bundestag darüber entscheidet und die Abgeordneten ohne Fraktionszwang abstimmen sollen. Üblicherweise stimmen Fraktionen im Parlament geschlossen ab. Scholz selbst will einer allgemeinen Impfpflicht zustimmen und rechnet mit einer Einführung im Februar oder März.

Körperlich kann allerdings auch niemand zu einer Impfung gezwungen werden. Möglich wäre bei einem Verstoß gegen die Impfpflicht zum Beispiel ein Bußgeld. Mit Bußgeldern können auch Verstöße gegen die geltende Masern-Impfpflicht geahndet werden.

© dpa-infocom, dpa:211202-99-223496/2

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Erstellt:
2. Dezember 2021, 06:19 Uhr

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