Verbot von „Compact“

Wo die Pressefreiheit endet

Es war das Sprachrohr der Rechtsextremisten, nun hat die Bundesinnenministerin das „Compact“-Magazin verboten. Das war nicht nur richtig, sondern überfällig, findet Hauptstadtkorrespondentin Rebekka Wiese.

Das rechtsextremistische „Compact“-Magazin darf künftig nicht mehr erscheinen.

© Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Das rechtsextremistische „Compact“-Magazin darf künftig nicht mehr erscheinen.

Von Rebekka Wiese

Die Pressefreiheit gilt in Deutschland als hohes Gut. Sie steht im Grundgesetz und und sorgt dafür, dass man in diesem Land fast alles sagen, schreiben und verbreiten darf. Nur in Extremfällen stößt sie an ihre Grenzen. Ein solcher ist das rechtsextremistische „Compact“-Magazin, das Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) nun verboten hat. Das ist ein richtiger Schritt. Er war sogar überfällig.

Die Pressefreiheit geht weit, aber sie ist nicht bedingungslos. Schaut man sich an, wie gezielt verfassungsfeindlich das „Compact“-Magazin vorging, muss man sich wohl fragen, warum es überhaupt so lange erscheinen durfte.

Keine Verschwörung zu abwegig

Das Magazin verbreitete krude Verschwörungstheorien – zum Beispiel gegen Juden, die Bundesregierung und die Pop-Sängerin Taylor Swift. Dabei ging es völlig faktenbefreit vor. Keine Verschwörung war zu abwegig, um sie sich nicht auszudenken.

Doch entscheidend für das Verbot waren vor allem die antisemitischen, rassistischen und queerfeindlichen Inhalte, die das Magazin verbreitete. Die Pressefreiheit steht selbst im Grundgesetz. Und sie endet dort, wo sie gegen dessen ersten Artikel verstößt: die Würde des Menschen.

Verfassungsfeindliche Absichten

Was es wohl erleichterte, das Magazin zu verbieten, waren Äußerungen, in denen Chefredakteur Jürgen Elsässer selbst sehr deutlich formulierte, wie seine Redaktion zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht. Der Verfassungsschutzbericht zitiert Elsässer mit diesen Worten: „Wir machen keine Zeitung, indem wir uns hinter den warmen Ofen oder den Computer verziehen und irgendwelche Texte wie eine Laubsägenarbeit auf den Markt bringen. Sondern das Ziel ist der Sturz des Regimes.“ Expliziter kann man verfassungsfeindliche Absichten wohl kaum ausdrücken.

Die Pressefreiheit geht sehr weit. Aber man darf sie nicht missbrauchen, um gegen die Verfassung vorzugehen.

Zum Artikel

Erstellt:
16. Juli 2024, 13:58 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen