Restmüll oder Altkleider

Wohin mit kaputter Kleidung? – Ein Experte klärt auf

Seit Jahresbeginn darf Kleidung nicht mehr im Restmüll entsorgt werden. Doch gilt das wirklich für alle Alttextilien? Wir geben einen Überblick.

Gut erhaltene Kleidung muss in den Altkleidercontainer.

© IMAGO/Rolf Poss/IMAGO/Rolf Poss

Gut erhaltene Kleidung muss in den Altkleidercontainer.

Von Rebecca Hanke/dpa/tmn

Wer dieser Tage seinen Kleiderschrank ausmistet, der steht vor der Frage: Wo entsorge ich nun meine alten Kleidungsstücke? Denn am 01.01.2025 ist eine neue EU-Richtlinie in Kraft getreten, wonach Alttextilien nicht mehr im Restmüll entsorgt werden dürfen.

Das gilt für:

  • aussortierte Kleidung
  • Bettwäsche
  • Handtücher
  • Vorhänge

All diese Stoffe sollen in Altkleidercontainern gesammelt werden. Damit soll eine bessere Wiederverwertung gesichert werden.

Keine Kleidung in den Restmüll – gilt das auch für kaputte Sachen?

Was, wenn die Lieblingsjeans schon fadenscheinig und an einigen Stellen gerissen ist? Tragbar sind solche Teile ja nicht mehr. In der Theorie gilt das Restmüllverbot auch für kaputte Teile. Die kann man zwar nicht mehr tragen, können aber so aufbereitet werden, dass sie als Faser verwendbar sind.

In der Praxis gestaltet sich das allerdings noch schwierig, sagt Philip Heldt von der Verbraucherzentrale NRW. Denn es gebe nicht genügend Unternehmen, die diese Aufbereitung vornehmen. So würden kaputte Textilien nach der Sortierung womöglich doch verbrannt - wie der Restmüll. Heldt rechnet damit, dass die notwendigen Strukturen in ein paar Jahren aufgebaut sein werden.

Verschlissene Kleidung darf vorerst noch in den Restmüll

Vorerst ändert sich für Verbraucher daher nichts, schreibt die Verbraucherzentrale NRW online. Gut erhaltene Textilien gehören in die Sammelcontainer, vorher sollte man sie waschen. Ist eine starke Verschmutzung der Grund für die Entsorgung, muss man das Teil aber nicht reinigen - und es darf in den Restmüll, so Philip Heldt. Ebenso dürfen verschlissene Textilien nach wie vor in die schwarze Tonne.

Landet doch mal ein gut erhaltenes Teil im Restmüll, ist das Heldt zufolge juristisch gesehen zwar ein Fehlwurf, aber nicht weiter dramatisch. Denn anders als etwa Plastik im Biomüll kontaminiert das Textil den Müll nicht, verhindert also kein vorgesehenes Recycling. Ob die Kommune ein Bußgeld dafür erhebt, kann man in der jeweiligen Abfall- oder Entsorgungssatzung der Kommune nachlesen.

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Erstellt:
26. Januar 2025, 17:48 Uhr

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