Baden-Württemberg

Wohnungsbau für Geflüchtete in den Kommunen nachgefragt

Kommunen müssen Geflüchtete nach der Erstaufnahme unterbringen. Wohnraum dafür ist knapp. Ein einmaliges Förderprogramm läuft nun aus.

Häuser für Wohnungen werden in Ostfildern gebaut. Das baden-württembergische Wohnungsbauförderprogramm nach dem Ukrainekrieg wurde von Kommunen stark nachgefragt (Archivfoto).

© dpa/Bernd Weißbrod

Häuser für Wohnungen werden in Ostfildern gebaut. Das baden-württembergische Wohnungsbauförderprogramm nach dem Ukrainekrieg wurde von Kommunen stark nachgefragt (Archivfoto).

Von red/dpa/lsw

Das nach dem Start des Ukraine-Kriegs aufgelegte einmalige Wohnungsbauförderprogramm ist auf eine rege Nachfrage bei den baden-württembergischen Kommunen gestoßen. Mit den bislang bewilligten Fördergeldern sollen 1.438 Wohnungen und 476 Wohngruppen mit einer Gesamtwohnfläche von rund 96.000 Quadratmetern für 7.743 Geflüchtete entstehen, wie Bauministerin Nicole Razavi (CDU) mitteilte. „Es war uns ein Anliegen, die Gemeinden nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine nicht alleine zu lassen.“ 

Mit der Förderung sollen die Gemeinden neuen Wohnraum schaffen, der für die Anschlussunterbringung von geflüchteten Menschen genutzt wird. Razavi sagte, das helfe dem gesamten Wohnungsmarkt, also allen, die eine Wohnung suchten – nicht nur den Geflüchteten. Bis Mitte Dezember wurden nach Angaben des Ministeriums seitens der L-Bank 255 Bewilligungen für 144 Kommunen mit einem Volumen von rund 77,8 Millionen Euro ausgesprochen. 

Razavi: Ankunft Geflüchteter soll nicht zu Verdrängungswettbewerb führen

Wie viele Wohnungen bisher genau gebaut worden war zunächst unklar. Nach Bewilligung der Gelder müsse der Baubeginn innerhalb von neun Monaten angezeigt werden, sonst drohe eine Rückforderung, sagte ein Sprecher von Razavi. Die CDU-Politikerin sagte: „Wir wollten mit dem Programm auch dafür Sorge tragen, dass die Ankunft vieler Geflüchteter auf dem bereits sehr angespannten Wohnungsmarkt nicht zu einem Verdrängungswettbewerb gerade unter den Schwächsten in der Gesellschaft führt.“

Bei dem Sonderprogramm handelte sich um eine freiwillige Leistung des Landes in Form von Zuschüssen, denn grundsätzlich stellt die Anschlussunterbringung eine kommunale Pflichtaufgabe dar. Das Land übernimmt im Regelfall jeweils einen Festbetrag von 1.000 Euro pro geschaffenem Quadratmeter Wohnfläche.

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Erstellt:
25. Dezember 2024, 15:32 Uhr

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