Wolf: Schärfere Gesetze gegen Terrorverdächtige mit Messern

dpa/lsw Stuttgart. Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) will, dass Terrorverdächtige schon beim Besitz von Hieb- und Stichwaffen zu langen Haftstrafen verurteilt werden können. Er will sich auf der Konferenz der Landesjustizminister am 5. und 6. Juni in Lübeck-Travemünde für eine Gesetzesverschärfung einsetzen, wie „Heilbronner Stimme“ und „Mannheimer Morgen“ (Samstag) berichten.

Guido Wolf (CDU), Minister der Justiz und für Europa von Baden-Württemberg. Foto: Sebastian Gollnow/Archivbild

Guido Wolf (CDU), Minister der Justiz und für Europa von Baden-Württemberg. Foto: Sebastian Gollnow/Archivbild

Bereitet jemand eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vor und besorgt sich dafür ein Messer, zum Beispiel eine Machete, dann soll die Person vor Gericht zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren verurteilt werden können. Bislang sind solch hohe Strafen vor einer Tat nur möglich, wenn Schusswaffen oder Sprengstoff bei den Verdächtigen gefunden werden. Baden-Württemberg will gemeinsam mit Niedersachsen Artikel 89a des Strafgesetzbuches verschärfen. „Andernfalls besteht die Gefahr, dass es den Strafverfolgungsbehörden zum Beispiel nicht möglich ist, gegen einen Beschuldigten, der sich eine Machete beschafft, um damit einen terroristischen Anschlag zu begehen, bereits zu einem frühen Zeitpunkt zu ermitteln.“

Wolf begründet die Initiative mit der hohen Zahl an Terror-Attentaten, die ohne Schusswaffen in jüngster Vergangenheit begangen wurden. In den letzten fünf Jahren sind nach Angaben seines Ministeriums bei annähernd der Hälfte der 70 in Europa verübten Anschläge Hieb- oder Stichwaffen eingesetzt worden.

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Erstellt:
31. Mai 2019, 16:57 Uhr

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