Zahnspange
Worauf es bei der Wahl der Spange ankommt
Wenn Kinder eine Zahnspange benötigen, sollten Eltern sich gut informieren: Denn gerade bei den festen Modellen können Zusatzleistungen hinzukommen. Was die Kasse zahlt und wie Eltern den Eigenanteil wieder zurückerhalten, zeigt diese Übersicht
Von Regine Warth
Zahnspangen gibt es in vielen Ausführungen – mal günstig, aber teils auch richtig kostspielig. Denn vieles was der Kieferorthopäde in Rechnung stellt, zahlen die gesetzlichen Krankenkassen nicht. Verbraucherschützer geben Tipps, worauf es bei der Wahl der Zahnspange ankommt und wann privat bezahlte Zusatzleistung eventuell sinnvoll sind.
Was leisten lose Zahnspangen, was feste Spangen?
Nach Angaben der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg werden festsitzende Zahnspangen vor allem dann verwendet, wenn im bleibenden Gebiss Korrekturen vorgenommen werden müssen: Beispielsweise bei sehr eng beieinander stehenden Zähnen, wenn diese gedreht oder verschoben werden müssen. Dann werden Brackets auf die Zähne geklebt, die dann Metallbögen halten, die wiederum den nötigen Druck ausüben. Sie werden in Abständen ausgetauscht.
Lose Spangen werden meist benutzt, wenn Zahnbögen verbreitert, ein großer Abstand zwischen den Schneidezähnen korrigiert werden muss oder um den Unterkiefer vorzuverlagern. Eine wissenschaftlich abgesicherte Leitlinie, wann welche Spange zu bevorzugen ist, gibt es nicht.
Was zahlt die Kasse?
Besteht nach Beurteilung des Facharztes der Bedarf einer Korrektur der Zahn- oder Kieferfehlstellung, übernimmt die Krankenkasse des Versicherten die feste Standard-Zahnspange mit Brackets und Bögen aus Edelstahl.
Lohnen sich die Extras?
Das kommt darauf an, sagt Peter Grieble, Leiter der Abteilung Versicherungen, Pflege, Gesundheit bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Ob die modernen Apparaturen die Behandlung im Kern tatsächlich verbessern, ist nicht eindeutig geklärt. Dennoch sei es sinnvoll, sich zu informieren, welche Zusatzleistungen für mehr Komfort und eine bessere Ästhetik sorgen, sagt Grieble.
Nicht zu unterschätzen sei der psychologische Effekt gerade bei Jugendlichen, die das Tragen einer festen Spange als sehr lästig empfinden. Er könnte die Therapietreue verbessern. Wichtig ist in jedem Fall: Wer sich für Privatleistungen entscheidet, sollte auf einem schriftlichen Vertrag mit dem Kieferorthopäden bestehen, in dem alle Leistungen und Preise aufgeführt sind.
Wie wird der Eigenanteil zurückerstattet?
Der Anteil, der Eltern bei jedem Behandlungsschritt in Rechnung gestellt wird, beträgt 20 Prozent der gesamten Kosten. Werden Geschwisterkinder gleichzeitig behandelt, sind es nur noch zehn Prozent pro Kind. „Wird die Behandlung erfolgreich abgeschlossen, erstattet die Krankenkasse dieses Geld zurück“ sagt Grieble. Wichtig ist es daher, alle Rechnungen gut aufzubewahren und die Krankenkasse nach Rückzahlungsformularen zu fragen. Außerdem muss der Abschlussbericht vom Kieferorthopäden angefordert werden.