Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst
Worüber wird morgen verhandelt?
Hier erfahren Sie, über welche Konditionen bei den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst morgen diskutiert wird.

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Kommt es am Wochenende zu einer Einigung mit Verdi?
Von Lukas Böhl
Am morgigen Samstag, dem 5. April 2025, nehmen die Tarifparteien im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen ihre Gespräche in Potsdam wieder auf. Grundlage ist die Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission, die nach dem Scheitern der dritten Verhandlungsrunde vorgelegt wurde. Die zentrale Frage: Können sich Gewerkschaften und Arbeitgeber auf dieser Basis auf einen Tarifabschluss für rund 2,5 Millionen Beschäftigte einigen?
Kernpunkte der Schlichtungsempfehlung
Die Schlichtungskommission, die am 24. März ihre Arbeit aufgenommen hatte, empfiehlt unter anderem folgende Maßnahmen:
- Lohnerhöhungen: Eine lineare Entgelterhöhung ab 1. April 2025 um 3 Prozent, mindestens jedoch 110 Euro. Ab 1. Mai 2026 soll eine weitere Erhöhung um 2,8 Prozent folgen.
- Jahressonderzahlung: Ab 2026 wird diese angehoben. Beschäftigte außerhalb des Gesundheitssektors können zudem einen Teil in freie Tage umwandeln. Ab 2027 ist ein zusätzlicher Urlaubstag vorgesehen.
- Arbeitszeit: Ab 2026 sollen Beschäftigte ihre Wochenarbeitszeit freiwillig auf bis zu 42 Stunden erhöhen können. Verbesserungen sind auch bei Langzeitkonten, Gleitzeit und der Arbeitszeit in Rettungsdiensten vorgesehen.
- Zulagen: Für Schichtarbeit soll es ab 1. Juli 2025 monatlich 100 Euro geben, für Wechselschichtarbeit 200 Euro.
- Angleichung Ost/West: Die Tarifbedingungen für Bundesbeschäftigte sollen vereinheitlicht werden.
- Auszubildende und Studierende: Ab April 2025 erhalten sie 75 Euro mehr im Monat, ab Mai 2026 nochmals 75 Euro. Eine unbefristete Übernahme soll ermöglicht werden.
Was steht am 5. April auf dem Spiel?
Die morgigen Verhandlungen sind entscheidend: Akzeptieren die Gewerkschaften und Arbeitgeber die Empfehlung vollständig oder teilweise, könnte dies den Durchbruch bringen. Gelingt keine Einigung, droht ein erneuter Abbruch der Gespräche – und damit die Möglichkeit einer Urabstimmung über Streiks.
Warum war eine Schlichtung nötig?
Bereits in der dritten Verhandlungsrunde im März waren die Gespräche ohne Ergebnis geblieben. Die Arbeitgeberseite erklärte die Verhandlungen für gescheitert und rief am 17. März die Schlichtung an – ein formaler Schritt, der nach der Schlichtungsvereinbarung zulässig ist. Bis zur Wiederaufnahme der Verhandlungen gilt die Friedenspflicht: Streiks sind derzeit ausgeschlossen.
Wie geht es weiter?
Verhandelt wird am 5. und 6. April. Ob und wie schnell ein Tarifabschluss erreicht wird, ist offen. Sollte auch diese Verhandlungsrunde scheitern, könnten die Gewerkschaften zeitnah eine Urabstimmung vorbereiten – mit dem Ziel, die Arbeitskämpfe auszuweiten. Die kommenden Tage werden also zeigen, ob der Vorschlag der Schlichter den Weg zu einem Tarifkompromiss ebnen kann – oder ob sich der Tarifkonflikt im öffentlichen Dienst weiter verschärft.