Zahnarzt wegen Körperverletzung verurteilt
dpa Hamburg.
Wegen gravierender Behandlungsfehler hat das Amtsgericht Hamburg einen Zahnarzt zu anderthalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der 55-Jährige habe sich in vier Fällen der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig gemacht, sagte die Richterin. Der Arzt muss vier Patienten außerdem ein Schmerzensgeld von jeweils 9000 Euro zahlen. Diese leiden fast zehn Jahre nach den Behandlungen noch immer an den Folgen der radikalen Eingriffe. Einer Frau hatte der Arzt in zwei Operationen 22 Zähne gezogen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.