Tiertransport von Portugal in die Schweiz

Zoll entdeckt Welpe in Wäschekorb – Decken voller Urin und Kot

Zöllner des Hauptzollamts Singen finden am Montag einen Welpen auf der unbeheizten Ladefläche eines Kleintransporters. Der Yorkshire Terrier ist in keinem guten Zustand.

Die Zöllner fanden den Welpen in einem Wäschekorb am Ende der unbeheizten Ladefläche eines Kleintransporters.

© Hauptzollamt Singen

Die Zöllner fanden den Welpen in einem Wäschekorb am Ende der unbeheizten Ladefläche eines Kleintransporters.

Von Philip Kearney

Zöllner des Hauptzollamts Singen haben am Montag einen tierischen Fund gemacht. Wie der Zoll mitteilt, fanden die Zöllner in Döggingen (Schwarzwald-Baar-Kreis) einen Yorkshire Terrier Welpen auf der unbeheizten Ladefläche eines in der Schweiz zugelassenen Kleintransporters. Der 63-jährige portugiesische Fahrer gab demnach gegenüber den Kontrollbeamten an, das Tier von Portugal in die Schweiz liefern zu wollen.

Aus dem vorgelegten EU-Heimtierausweis ging laut Zollbericht hervor, dass der Hund gerade einmal zehn Wochen alt ist und noch nicht alle notwendigen Impfungen, insbesondere gegen Tollwut, eingetragen waren.

„Decken mit Urin und Kot verschmutzt“

„Beim Öffnen der Ladefläche wurde der Yorkshire Terrier Welpe in einem kleinen Wäschekorb zwischen Kisten und Paketen am Ende der Ladefläche gefunden,“ so Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen. Müller weiter: „Die Decken, auf denen das Tier lag, waren mit Kot und Urin verschmutzt.“

Der Zoll vermutet, dass der Hund seit Reisebeginn in Portugal auf der nicht beheizten Ladefläche transportiert wurde. „Der Welpe war nach Aussage des Veterinäramts des Schwarzwald-Baar-Kreises unterkühlt und nicht ausreichend mit Wasser und Futter versorgt,“ so Müller. Das Tier sei deshalb in die Obhut des zuständigen Veterinäramts gegeben worden.

Zwischenzeitlich seien die erforderlichen Dokumente für eine Ausreise in die Schweiz vorgelegt worden. Der Welpe durfte laut Zoll, erholt von der strapaziösen Reise, von seinen neuen Besitzern abgeholt werden. Die zuständige Veterinärbehörde prüft aktuell die Einleitung eines Bußgeldverfahrens gegen den Fahrer des Transporters.

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Erstellt:
21. Februar 2025, 10:44 Uhr

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