Zoll: Hartz-IV-Betrug kann mit Freiheitsstrafe enden

dpa/lsw Karlsruhe. Hartz-IV-Betrug kann nicht nur teuer zu stehen kommen, er kann auch mit einer Freiheitsstrafe enden - darauf wies das Hauptzollamt Karlsruhe am Dienstag am Beispiel einer 45-Jährigen hin. Die Frau hatte zu Unrecht vom Jobcenter Pforzheim über ein Jahr 18.500 Euro unter anderem an Arbeitslosengeld kassiert. Tatsächlich sei sie aber einer nicht näher genannten Tätigkeit nachgegangen.

Eine Frau hält Geldscheine und Münzen in der Hand. Foto: Daniel Karmann/dpa/Illustration

Eine Frau hält Geldscheine und Münzen in der Hand. Foto: Daniel Karmann/dpa/Illustration

Nach Angaben der Behörde wurde die Frau vom Amtsgericht Pforzheim zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten wegen Betrugs verurteilt. Die Strafe sei zwar zur Bewährung ausgesetzt worden. Das Amt will den Fall aber als Warnung verstanden wissen und erinnert an das Strafgesetzbuch: Wer bewusst falsche Angaben gegenüber dem Jobcenter mache oder Änderungen nicht unverzüglich mitteile, dem drohe nicht nur eine Geldbuße, sondern auch eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

© dpa-infocom, dpa:220118-99-752331/3

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Erstellt:
18. Januar 2022, 11:40 Uhr

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