Straßenverkehr
Zu langsam fahren - Ab wann es strafbar ist
Zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gehören Geschwindigkeitsüberschreitungen. Wie sieht es aber aus, wenn Autofahrer zu langsam fahren? Wann das langsame Fahren gefährlich ist und strafbar wird, erfahren Sie hier im Artikel.
Von Matthias Kemter
Ist es strafbar, zu langsam zu fahren?
Zu langsam zu fahren kann tatsächlich Konsequenzen haben, nämlich dann, wenn andere Straßenteilnehmer gefährdet werden. Laut § 3 StVO (Straßenverkehrsordnung) Abschnitt 2 dürfen Kraftfahrzeuge ohne einen triftigen Grund nicht so langsam fahren, dass diese den Verkehrsfluss behindern.
Was sind Gründe für langsames Fahren?
Triftige Gründe sind neben einem allgemein langsamen Verkehrsfluss zum Beispiel auch schlechte Wetterbedingungen wie Regen, Schneefall oder Nebel. Technische Probleme oder eine schwache Motorleistung sind ebenfalls Gründe für langsames Fahren. Auch landwirtschaftliche Fahrzeuge oder der Transport von bestimmten Ladungen stellen eine Ausnahme dar. Ein zu langsames Fahren, weil sich der Fahrer unsicher fühlt, stellt allerdings keinen triftigen Grund dar. Ein kurzzeitiges langsames Fahren aufgrund von Parkplatzsuche ist erlaubt.
Wie langsam darf man fahren?
Nach § 18 StVO dürfen Autobahnen ausschließlich von Kraftfahrzeugen befahren werden, die mindestens eine Geschwindigkeit von 60 km/h erreichen. Oft sind Mindestgeschwindigkeiten auch zusätzlich durch das Verkehrszeichen 275 geregelt. Weiße Ziffern auf blauem Hintergrund gelten dann (meist auf einzelnen Fahrstreifen) als Mindestgeschwindigkeit. Hat man keinen triftigen Grund, muss man sich aber auch auf diesen Abschnitten an die eigentliche Richtgeschwindigkeit halten. Grundsätzlich gilt das Einhalten der Richtgeschwindigkeit sowohl inner- als auch außerorts sowie auf Autobahnen und Bundesstraßen. Auf Bundesstraßen gilt für Fahrer prinzipiell keine Mindestgeschwindigkeit, sofern dies durch Verkehrszeichen nicht anders geregelt ist.
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Drohen Bußgelder bei zu langsamem Fahren?
Ja, wenn es keinen triftigen Grund gibt, ist für langsames Fahren ein Bußgeld zwischen 20 bis 35 € der Regelfall. Richtig teuer wird es sogar, wenn durch langsames Fahren ein Unfall verursacht wird. Dann gilt der Fahrer als Mitverursacher und wird zur Kasse gebeten.
Beim Überholen nicht zu langsam fahren
Beim Überholen gilt prinzipiell, dass der Überholende eine wesentlich höhere Geschwindigkeit haben muss als der Überholte. Nur dann darf überholt werden. Sinn ist auch hier, dass Behinderungen vermieden werden. Situationen sind dabei aber individuell zu beurteilen. So kann auf einer 3-spurigen Autobahn mit geringem Verkehr auch mit einer geringeren Geschwindigkeitsdifferenz überholt werden (Stichwort "Elefantenrennen"). Ansonsten gelten mindestens 10 km/h Unterschied als angemessen. In der Stadt kann die Differenz auch geringer sein.