Bahnreisen in Frankreich
Zu viel Gepäck im TGV? Jetzt wird es teuer!
Die französischen Staatsbahn will für Ordnung in ihrem Hochgeschwindigkeitszug TGV sorgen. Wer gegen die Mengen- und Größenvorgaben beim Gepäck verstößt, wird ab Montag zur Kasse gebeten.
Von Christian Milankovic
Erst hat man’s im Guten versucht: Die französische Staatsbahn SNCF machte Vorgaben gemacht, wie viele Gepäckstücke die Reisenden in den Hochgeschwindigkeitszügen TGV dabei haben dürfen und welche Ausmaße Koffer&Co. nicht überschreiten dürfen. Eine Informationskampagne dazu, die laut einer SNCF-Sprecherin seit vergangenem Februar läuft, hat aber offenkundig nicht zur erwünschten Disziplin in den Gepäckregalen an Bord der Züge geführt.
Reisen im TGV: Vorgaben bei der Gepäckgröße
Von Montag an dreht die SNCF deshalb an den Daumenschrauben. Wer zuviel Gepäck dabei hat, oder wessen Koffer die Maximalgröße überschreiten, wird mit 50 Euro zur Kasse gebeten. Erlaubt sind zwei Koffer und ein Stück Handgepäck.
Die erlaubten Abmessungen sind:
- Koffer: 70 x 90 x 50 Zentimeter
- Handgepäck: 30 x 40 x 15 Zentimeter
Die SNCF-Sprecherin weist daraufhin, dass es in der Vergangenheit immer wieder zu Platzproblemen an Bord gekommen sei, weil Reisende zuviel Gepäck mit sich führen.
Bei der Deutschen Bahn nimmt man die Entwicklung im Nachbarland zu Kenntnis. Diesseits des Rheins bleibe aber alles beim Alten. „Die DB plant keine vergleichbaren Vorgaben“, sagt ein DB-Sprecher auf Anfrage. Eine Sonderrolle nehmen auch die grenzüberschreitenden TGVs ein, die etwa von Stuttgart und Frankfurt nach Paris fahren, von Frankfurt nach Marseille oder zwischen dem Köln und Paris unterwegs sind. „Diese Regeln gelten nur auf unseren Inlandsstrecken“, erklärt die SNCF-Sprecherin.
SNCF: Kein Vergleich zum Flugzeug
Die französischen Züge kommen nicht nur nach Deutschland, sondern auch nach Belgien, in die Niederlande und die Schweiz, nach Spanien und Italien. Die SNCF-Sprecherin legt Wert darauf, dass trotz der nun verschärft kontrollierten Regeln man nicht Verhältnisse wie in der Luftfahrt vorfinde: „Die beiden betreffenden Koffer zusätzlich zum Handgepäck sind sehr groß und weit vom Handgepäck einer Fluggesellschaft entfernt“.