Umstrittene Zwangsmaßnahmen
Zwangsbehandlung ist nur letztes Mittel
Das Bundesverfassungsgericht erlaubt in bestimmten Fällen nun auch die ambulante Zwangsbehandlung rechtlich betreuter Menschen. Das kann Leid verhindern – hat aber nicht nur Vorteile, meint unser Autor.
Von Werner Ludwig
Gut 1,3 Millionen Erwachsene werden hierzulande von Angehörigen oder externen Betreuern rechtlich vertreten. Wegen Krankheiten oder kognitiven Einschränkungen können diese Menschen ihre Angelegenheiten nicht ohne Hilfe regeln. Das gilt auch für medizinische Entscheidungen.
Zu Recht gibt es hier jedoch hohe gesetzliche Hürden. So muss die Notwendigkeit weitreichender Eingriffe von Gutachtern festgestellt werden. Wenn Betreute partout keine Behandlung wollen, sind in bestimmten Fällen auch Zwangsbehandlungen möglich. In so einem Fall hat das Bundesverfassungsgericht nun ein Urteil gefällt, das Betreuten viel Leid ersparen könnte. Demnach darf eine Frau mit paranoider Schizophrenie zwar zwangsweise mit Psychopharmaka behandelt werden. Sie muss dafür aber nicht mehr wie bisher ins Krankenhaus, sondern kann die Präparate in ihrer Wohneinrichtung verabreicht bekommen. Tatsächlich kann schon der Transport ins Krankenhaus eine massive Belastung sein – etwa für Demenzkranke. Bemerkenswert ist aber auch das abweichende Sondervotum eines Verfassungsrichters. Er fürchtet, dass die Schwelle für Zwangsbehandlungen sinkt, wenn diese ambulant oder daheim erlaubt sind.
Urteil soll 2026 zum Gesetz werden
Klar ist: Unabhängig vom aktuellen Urteil, das bis Ende 2026 Gesetz werden soll, müssen Betreuer, Ärzte und Gerichte in jedem Einzelfall prüfen, ob eine Zwangsbehandlung wirklich erforderlich ist.