Zwei Jahre Bewährung für Vergewaltigung
Dem 33-jährigen Täter kommt sein spätes Geständnis zugute.
Von Jutta Rieger-Ehrmann
Backnang. Nach mehrstündiger Verhandlung ist ein 33-Jähriger, wohnhaft in einer Backnanger Umlandgemeinde, vom Amtsgericht wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren mit einer Bewährungszeit von drei Jahren verurteilt worden. Bewährung deshalb, da er zum einen strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten ist, zum anderen schon einige Monate in Untersuchungshaft verbracht hat. Ausschlaggebend war jedoch das – wenn auch späte – Geständnis, welches vom Staatsanwalt als „werthaltig“ bezeichnet wurde. Dies erspare der Geschädigten und Nebenklägerin weitere Instanzen, Aussagen und Gutachten, erklärte auch der Vorsitzende Richter des Schöffengerichts.
Dem 33-Jährigen wurde vorgeworfen, im März des vergangenen Jahres die Geschädigte durch eine sogenannte „Überraschungshandlung“ sexuell genötigt zu haben. Dabei habe er nicht nur das Überraschungsmoment, sondern auch die psychische Verfassung und den alkoholisierten Zustand der 40-Jährigen ausgenutzt.
Schilderung des Kerngeschehens war laut Richter konsistent
Diese sagte ausführlich im Zeugenstand aus. An einiges konnte sie sich allerdings nicht mehr genau erinnern. Die teilweise quälende Befragung, bei der hauptsächlich der Anwalt des Verurteilten immer wieder insistierte und auf Details bestand, machte der Geschädigten sichtbar zu schaffen. Wenngleich ihre Aussage nicht ganz widerspruchsfrei war – was bei einem derartigen Geschehen nichts Ungewöhnliches sei, wie der Richter erklärte –, sei die Schilderung des Kerngeschehens konsistent gewesen.
Die 40-Jährige berichtete, dass es auch vor und nach dem Übergriff zu Konflikten mit ihrem ehemaligen Nachbarn gekommen sei, weswegen sie bereits mehrfach die Polizei gerufen habe. Aufgrund ihrer psychischen Beschwerden und der Alkoholprobleme war und ist sie in psychologischer Behandlung, daher leben ihre Kinder zurzeit nicht bei ihr. Dies veranlasste den Angeklagten ihr zufolge dazu, sie zu beleidigen, indem er sie als „deutsche Schlampe“ bezeichnete, die nur saufen würde.
An dem fraglichen Tag sei es wie folgt zu dem Vorfall gekommen: Sie habe einen anderen Nachbarn, in dessen Wohnung sich das Ganze zugetragen habe, besucht und sie hätten ein paar Biere zusammen getrunken. Der 33-Jährige sei dazugekommen, da er von dem Nachbarn einen Fernseher geschenkt bekommen habe. Dieser ging daraufhin ins Nebenzimmer, um nach einem Antennenkabel zu suchen. Währenddessen habe sie der Mann zum Oralsex genötigt. Auf die Frage, warum sie sich nicht gewehrt oder um Hilfe gerufen und erst Tage später ihre Anzeige bei der Polizei aufgegeben habe, antwortete sie, dass sie geschockt und zu keiner Handlung in der Lage gewesen sei. Auch wegen ihrer Erkrankung, früherer Gewalterfahrung sowie sexuellen Missbrauchs in ihrer Kindheit.
Opfer hat auch am Folgetag über den Vorfall gesprochen
Der zweite Zeuge, besagter Nachbar, gab an, dass er zwar das Geschehen nicht gesehen habe, die Geschädigte jedoch nach seiner Rückkehr ins Wohnzimmer benommen gewirkt und sie ihm von dem Übergriff erzählt habe. Auch am Folgetag habe sie von dem Vorfall berichtet. Er habe ihr daraufhin zu einer Anzeige geraten.
Die 40-Jährige leidet nach wie vor unter Albträumen und Angstzuständen. Nach einer kurzen Unterbrechung der Verhandlung räumte der 33-Jährige schließlich den Tatvorwurf ein. Der Verurteilte ist das jüngste von sechs Kindern und selbst Familienvater. Er wuchs bei seinen Eltern auf und war vor seiner Haft als Maler tätig. Den Übergriff hatte er bei der Polizei zuerst völlig abgestritten, dann behauptet, der Sex sei einvernehmlich gewesen, bis er sich letztendlich zu einem Geständnis durchrang. Damit war die Beweisaufnahme beendet. In seinem letzten Wort entschuldigte sich der 33-Jährige bei der Frau.
Zusätzlich zu der Bewährungsstrafe trägt der Verurteilte die Kosten des Verfahrens sowie die der Nebenklage. Zudem wurde, wie auch vom Staatsanwalt gefordert, eine Geldstrafe von 4000 Euro verhängt, zahlbar in monatlichen Raten à 200 Euro. Sollte der 33-Jährige die Bundesrepublik dauerhaft verlassen, entfalle die Geldauflage. Trotz des schwerwiegenden Übergriffs habe man dem Verurteilten das Tor zur Bewährung nicht zuschlagen wollen und sei daher nicht über die zweijährige Freiheitsstrafe hinausgegangen, erklärte der Richter abschließend. Es werden keine Rechtsmittel eingelegt, somit ist das Urteil rechtskräftig.