Drei Punkte Abzug und 1000 Euro Strafe für den SSV

Sportgericht fällt sein Urteil, auch die TSG Backnang soll 200 Euro bezahlen

(stg). Knapp drei Wochen sind vergangen, seit die Krawalle der Fans des Fußball-Oberligisten SSV Reutlingen die Partie in Backnang überschattet hatten, nun fällte das zuständige Sportgericht sein Urteil. Der Einspruch der TSG gegen die Wertung der 0:1-Niederlage wurde als „unbegründet“ verworfen, wie der WFV mitteilte, doch die Freude der siegreichen Gäste über die Entscheidung dürfte sich in engen Grenzen halten. Ungeachtet dessen, dass es beim 1:0 für den Klub von der Kreuzeiche bleibt, sind Reutlingen wegen des „sportwidrigen Betragens seiner Anhänger (...) drei Punkte in Abzug zu bringen“, wie es auf Juristendeutsch heißt. Zudem soll der ehemalige Zweitligist eine Strafe in Höhe von 1000 Euro berappen.

In der 82. Minute hatten SSV-Fans, die der Verein selbst laut WFV „im Wesentlichen der eigenen Ultragruppierung Szene E zuordnet“, nach einem Foul Ersatzspieler sowie Verantwortliche der TSG im Bereich der Ersatzbank massiv verbal und körperlich angegangen. Einer schlug dem Ersatztorwart in das Gesicht, ein anderer warf einen befüllten Getränkebecher auf den Assistenztrainer. Diese Vorfälle sind durch Videosequenzen gut dokumentiert.

Dem Sportgericht erschien eine Geldstrafe „aufgrund der erheblichen Vorbelastung des Vereins und mehrfacher, erfolglos gebliebener Aufforderungen, auf die eigene Anhängerschaft durch verschiedene Maßnahmen – unter anderem der Begleitung mit eigenen Ordnern – einzuwirken“, nicht mehr ausreichend. Zudem sei mit dem tätlichen Angriff auf einen Spieler „eine neue Dimension erreicht“. Die entsprechenden Konsequenzen waren vom Sportgericht bereits in einem Urteil aus dem Oktober 2016 angedeutet worden.

Ungeschoren kommt die TSG ebenfalls nicht davon. Weil die getroffenen Sicherheitsvorkehrungen als nicht ausreichend bewertet wurden, soll Backnang eine Strafe von 200 Euro zahlen. Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig, weil beiden Klubs zehn Tage bleiben, um Rechtsmittel beim Berufungsgericht einzulegen. „Ich will das nicht weiter kommentieren“, sagt TSG-Funktionär Marc Erdmann, der sich zunächst mit seinen Kollegen beraten will.

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Erstellt:
14. September 2018, 06:00 Uhr

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