Querschnittsgelähmter Eishockey-Profi hofft auf Schadensersatz
Klage von Mike Glemser ans Arbeitsgericht verwiesen
Das Landgericht München II erklärt sich für nicht zuständig – was am Inhalt der Klage aber nichts ändert. Mike Glemser fordert von dem Gegenspieler, der ihn gefoult hat, 822 000 Euro.
Von Jochen Klingovsky
Der tragische Unfall passierte im Februar 2023, seit dem unglücklichen Sturz in die Bande ist Eishockeyspieler Mike Glemser (27) vom Hals abwärts gelähmt und sitzt im Rollstuhl. Der gebürtiger Stuttgarter, der mit seiner Freundin in Pforzheim wohnt, kämpft um eine lebenswerte(re) Zukunft. Und deshalb auch um Geld. Der ehemalige Stürmer der Starbulls Rosenheim hat Jan-Niklas Pietsch, seinen damaligen Gegenspieler vom SC Riessersee, der ihn gefoult hatte, verklagt. Glemser fordert mindestens 650 000 Euro Schmerzensgeld und zudem Schadensersatz, insgesamt beläuft sich der Streitwert auf 822 000 Euro. Eingereicht hat der Anwalt von Mike Glemser die Klage beim Landgericht München II – das sich allerdings als nicht zuständig sieht.
Mit Beschluss vom 6. November erklärte das Landgericht den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten für unzulässig und verwies den Fall an das zuständige Arbeitsgericht München. Dies entspricht einem Antrag des Anwalts von Jan-Niklas Pietsch, der das Foul als Arbeitsunfall wertet. Die Klägerseite kann gegen diesen Beschluss Beschwerde einlegen.
In der Begründung des Landgerichts München II heißt es: „Als Profi-Eishockeyspieler sind beide Parteien Arbeitnehmer. Für die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte ist bei bürgerlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern aus unerlaubter Handlung nicht Voraussetzung, dass die Arbeitnehmer beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sind. Vielmehr muss die unerlaubte Handlung mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang stehen. Sie muss mit dem Arbeitsverhältnis so verknüpft sein, dass sein Bestand wesentlich für die Entstehung der schadensstiftenden Handlung war. Dies ist vorliegend der Fall, da zur Kerntätigkeit eines Profi-Eishockeyspielers die Teilnahme mit der Mannschaft an den Ligaspielen gehört, bei deren Ausübung es zur behaupteten schadensstiftenden Handlung kam. […]“
Sollten Mike Glemser und sein Anwalt die Beschwerdefrist verstreichen lassen, könnte es zu einem Gütetermin vor der Kammer Weilheim des Arbeitsgerichtes München kommen. Die Verweisung vom Landgericht ans Arbeitsgericht ändert nichts am Inhalt der Klage – und sie dürfte nach Einschätzungen von Juristen auch die Ausgangslage für die beiden Parteien nicht verändern.