M. van den Brink

M. van den Brink

BF 17. Begleitetes Fahren. Seit mehr als zehn Jahren können junge Menschen, die mindestens 17 sind, in Deutschland ein Kraftfahrzeug lenken – sofern sie von festgelegten Führerscheininhabern auf dem Beifahrersitz begleitet werden. Mitchel van den Brink absolviert seit einigen Wochen eine ähnliche, aber doch andere Fahrausbildung – weil der junge Mann erstens erst 16 Jahre alt und zweitens Niederländer ist. Mitchel wird unterrichtet im begleitenden Beifahren im Lastkraftwagen.

Bei der Rallye Marokko und der Seidenstraßen-Rallye in Russland hat der Teenager an der Seite von Vater Martin van den Brink die Kentnisse erworben, um die Lizenz als Beifahrer zu erhalten; nun sitzt er mit dem Papa und Navigator Wouter de Graaff in einem Zehntonner von Renault und nimmt an der Rallye Dakar in Peru teil. Da lernt er, wie man Dünen bezwingt, wie man eine Flussfurt durchquert oder wie man den Truck bei 100 km/h auf Schotter beherrscht. Dennoch: eine unnötige Ausbildung. In den Niederlanden ist es verboten, über Sanddünen an der Nordsee zu fahren, eine Grachten-Durchquerung in Amsterdam ist auch nicht gestattet, zudem gilt für Lkw eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h, und zwar auf Autobahnen, auf Schotter liegt das Limit niedriger. Dass sich das begleitete Beifahren fernab jeder Realität des Straßenverkehrs befindet, verdeutlich eine Tatsache: Der Truck der Niederländer fährt nicht einmal mit einem Anhänger. (jük)

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Erstellt:
9. Januar 2019, 03:12 Uhr

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