Prozess um sexuelle Nötigung in Murrhardt ist gestartet

Am Stuttgarter Landgericht wird der Fall einer mutmaßlichen sexuellen Nötigung in einem Murrhardter Seniorenheim verhandelt. Im Dezember war eine Pflegerin angegriffen worden.

Im Dezember wurde im Seniorenheim der Erich-Schumm-Stiftung in Murrhardt mutmaßlich eine Pflegerin sexuell genötigt.

© Stefan Bossow

Im Dezember wurde im Seniorenheim der Erich-Schumm-Stiftung in Murrhardt mutmaßlich eine Pflegerin sexuell genötigt.

Von Heike Rommel

Murrhardt. Anfangs war es ein ganz normaler Sonntag im Seniorenheim in Murrhardt. Doch plötzlich, so verliest es die Staatsanwältin, habe der Mann eine Pflegerin von hinten gepackt, diese auf ein Sofa gedrückt, ihr an die Brüste gefasst und ihr die Hose heruntergezogen. Dann habe sich der Angreifer seiner eigenen Hose entledigen wollen. Die Pflegerin schrie um Hilfe, andere Mitarbeiter waren schnell zur Stelle. Sie hielten den fremden Mann fest, bis die Polizei kam, und kümmerten sich um ihre Kollegin, die Kratzwunden an der Brust, am Unterarm und an der Pobacke hatte.

Vor dem Stuttgarter Landgericht ist nun der Prozess gegen den 29-Jährigen angelaufen, der die Pflegerin im Murrhardter Seniorenheim sexuell genötigt und verletzt haben soll. Ermittelnde Behörden waren in diesem Fall zunächst von einer versuchten Vergewaltigung ausgegangen. Der Angeklagte wurde aus dem psychiatrischen Krankenhaus Weissenau/Ravensburg in den Gerichtssaal gebracht.

Der Mann soll am Nachmittag des 3. Dezember vergangenen Jahres im dritten Stock des Murrhardter Pflegeheims aufgetaucht sein, wo sich der Speisesaal befindet. Wer ist der Fremde, der überfallartig eine Gewalttat in der Einrichtung der Erich-Schumm-Stiftung verübte und damit nicht nur das Personal in Angst und Schrecken versetzte? „Gefährlich für die Allgemeinheit“, lautet jetzt eine erste Einschätzung vor der siebten Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts unter Vorsitz von Richter Matthias Rummel. Mit im Gerichtssaal sitzt der psychiatrische Sachverständige Tobias Hölz aus Ravensburg. Nachdem bereits die Anklage davon ausgeht, dass der 29-jährige Mann die Tat im Zustand verminderter Schuldfähigkeit begangen hat, kommt dem Gutachter die Aufgabe zu, einzuschätzen, ob der Angeklagte dauerhaft in der Psychiatrie für Straftäter und damit im Maßregelvollzug untergebracht werden muss.

Medikamente eigenständig abgesetzt

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Noch am Tattag von der Polizei festgenommen, erließ das Amtsgericht Waiblingen gleich am Folgetag einen Unterbringungsbeschluss für den 29-Jährigen, der vor dem Landgericht aus seinem Leben erzählte. Mit seiner Mutter und fünf älteren Geschwistern lebte er seit seinem dritten Lebensjahr in Paris. Der Vater, Polizist in Gambia, sei nicht mit nach Frankreich gekommen. „Ich kann bis heute nicht lesen und schreiben“, berichtete der Analphabet, er sei nur bis zum zwölften Lebensjahr in der Schule gewesen. Ab und zu habe er als Tellerwäscher in Restaurants oder als Autoreiniger gejobbt. In Frankreich habe er auch einmal in einer Pflegefamilie gelebt. Als das Gericht nach dem Grund dafür fragte, meinte der 29-Jährige: „Meine Mutter hat mich rausgeschmissen.“ „Weil Sie nichts gearbeitet haben?“, fragte der Vorsitzende Richter. „Ja“, sagte der Angeklagte. „Ich hatte kein Zuhause mehr.“ Paris, Amsterdam, Frankfurt, Murrhardt: Das war die Reiseroute des Franzosen, der auf der Straße oder in Obdachlosenunterkünften lebte, wenn ihm das Geld ausging. „In London habe ich auch einmal gelebt“, sagte er, konnte sich aber nicht mehr erinnern, wann das war.

Richter Rummel stellte bei der Befragung des Angeklagten zur Person fest, dass vor allem die Zeitangaben nicht mit denen aus der psychiatrischen Begutachtung übereinstimmen, und fragte den Beschuldigten, ob er wisse, dass er Schizophrenie hat. Zunächst verneinte der Befragte, erinnerte sich aber dann doch noch daran, dass er in Frankreich schon mehrere Mal längere Zeit in Krankenhäusern war und das bis vier Wochen vor seiner Einreise in die Bundesrepublik. Mit der Medikamenteneinnahme habe er in Deutschland einfach aufgehört, lieferte der Mann dem Gericht eine Motivation dafür, warum er auf die Pflegerin losgegangen ist, die er überhaupt nicht kannte. Der Angeklagte wird während des Prozesses auch vom psychiatrischen Sachverständigen befragt, der sich im Vorfeld bereits ein Bild von ihm gemacht hat. Am kommenden Montag wird der Mann in Begleitung eines Pflegers wieder nach Stuttgart gebracht. Angesetzt hat das Gericht für diesen Fall vier Verhandlungstage.

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Erstellt:
20. April 2024, 06:00 Uhr

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