218 Kilometer stillgelegt

Stilllegung 500 Strecken mit einer Gesamt­länge von mehr als 5000 Kilometern hat die Deutsche Bahn seit ihrer Umwandlung in eine Aktiengesellschaft im Jahr 1994 stillgelegt, 218 Kilometer davon befanden sich alleine in Baden-Württemberg. Vor einer Stilllegung muss der Betreiber dem Eisenbahn-Bundesamt darlegen, dass es für die Strecke keine ausreichende Nachfrage gibt. ­Zudem muss die Strecke zunächst in einer ­öffentlichen Ausschreibung anderen Betreibern angeboten werden.

Reaktivierung Auch eine stillgelegte Strecke darf nicht einfach neu bebaut werden. Dazu ist zunächst noch eine Entwidmung notwendig, die ebenfalls beantragt werden kann, wenn auch langfristig kein Verkehrsbedürfnis zu erwarten­ ist. Die Reaktivierung einer lediglich stillgelegten Strecke ist problemlos möglich. Dazu muss nur die Strecke wieder in einen ­betriebssicheren Zustand versetzt und dies nachgewiesen werden. (kew)

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Erstellt:
10. Januar 2019, 03:14 Uhr

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