57-Jähriger schwebt weiterhin in Lebensgefahr
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart und das Polizeipräsidiums Aalen äußern sich in einer Pressemitteilung zum Tötungsdelikt in Schorndorf und der Schießerei in Fellbach.

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In Schorndorf hat ein 60-Jähriger eine 48 Jahre alte Frau erschossen. Zuvor hatte er seinen Bruder in Fellbach durch Schüsse lebensgefährlich verletzt. Foto: Alexandra Palmizi
Schorndorf/Fellbach. In einer gemeinsamen Pressemitteilung gehen die Staatsanwaltschaft Stuttgart und das Polizeipräsidiums Aalen auf den bisherigen Kenntnisstand zum Tötungsdelikt am Mittwoch in Schorndorf ein (wir berichteten). Die Ermittlungsbehörden gehen davon aus, dass der 60-jährige Täter am Mittwochvormittag zunächst seinen 57 Jahre alten Bruder in Fellbach aufgesucht und und auf diesen geschossen hatte. Der 57-Jährige erlitt lebensgefährliche Verletzungen und schwebt weiterhin in Lebensgefahr. Der Täter begab sich danach zum Wohnort des 57-Jährigen in Schorndorf und erschoss dessen 48-jährige Ehefrau. Anschließend richtete sich der Täter selbst. Es liegen weiterhin keine Anhaltspunkte auf eine Tatbeteiligung weiterer Personen vor. Zum Zeitpunkt der Tat in Schorndorf befanden sich noch zwei Töchter der Eheleute in der Wohnung. Sie sind im Jugendlichen- beziehungsweise Erwachsenenalter. Die beiden wurden vom Täter nicht bedroht und konnten die Wohnung unversehrt verlassen. Sie wandten sich an Dritte, die die Rettungsleitstelle verständigten und von dort aus die Polizei um kurz nach 11.30 Uhr informierten. Der Täter ist nach bisherigen Erkenntnissen zuvor noch nicht polizeilich in Erscheinung getreten. Hinsichtlich des Tatmotivs konnte von den Ermittlungsbehörden in Erfahrung gebracht werden, dass offensichtlich innerfamiliäre Streitigkeiten vorlagen. Die gemeinsamen Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an. pol