Ab sofort sind in Auenwald zwei Stellplätze erforderlich
Die Gemeinde Auenwald beschließt eine kommunale Stellplatzsatzung. Sie weicht damit von der Landesbauordnung für Baden-Württemberg ab, die für jede Wohneinheit pauschal mindestens nur einen geeigneten Stellplatz für ein Kraftfahrzeug vorschreibt.

Stoßstange an Stoßstange. Solche Bilder soll es künftig in Auenwald nicht mehr geben. Symbolfoto: Pixabay/H. Braxmeier
Von Florian Muhl
Auenwald. Gemeinderat und auch Verwaltung, aber insbesondere auch Anwohner hatten die Faxen dicke. Wer abends mit dem Auto von der Arbeit nach Hause kommt, findet im Dorf keinen Parkplatz mehr. Die Straßen sind zugeparkt. Für Müllautos, landwirtschaftliche Fahrzeuge oder Feuerwehr wird’s da rasch ziemlich eng. Wie es dazu kommt? In alten Ortsteilen kam es immer wieder vor, dass alte Gebäude abgerissen und durch neue Mehrfamilienhäuser ersetzt wurden.
„An sich ist diese innerörtliche Verdichtung ja gewünscht. Aber sie führt im Bereich des ruhenden Verkehrs zu unbefriedigenden Zuständen“, so Bürgermeister Kai-Uwe Ernst in einer Gemeinderatssitzung. Die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO), die bislang auch die Stellplatzfrage in der Gemeinde Auenwald regelte, sehe nämlich vor, dass je Wohnung nur ein Stellplatz hergestellt werden muss. Die allgemeine Regelung orientiere sich dabei aber nicht an den konkreten örtlichen Verhältnissen und Bedarfen.
Wegen des höheren Pkw-Anteils bestand in der Gemeinde Handlungsbedarf
Aber das entspreche nicht mehr der heutigen Lebenssituation. Das Zweitauto sei fast Standard, oft gebe es ein drittes oder sogar viertes Auto in der Familie. Da in den alten Ortskernen von Auenwald ohnehin ein Mangel an Parkplätzen für Autos besteht, auf der anderen Seite die Gemeinde aber Teil des ländlichen Raums ist und daher einen höheren Pkw-Anteil hat, gab es hier einen Handlungsbedarf. Darin waren sich Verwaltung und Gemeinderat einig.
Dass dies nicht nur ein Bauchgefühl ist, sondern sich die Forderung auch durch Zahlen und Fakten belegen lässt, verdeutlichte der freie Landschaftsarchitekt Jochen Roos aus Backnang. Demnach hatte die Gemeinde Auenwald im Jahr 2015 eine Pkw-Dichte von 693 pro 1000 Einwohner (Backnang 2015 = 565 Pkw, Rems-Murr-Kreis 2015 = 591 Pkw) und damit deutlich mehr zugelassene Personenkraftwagen als andere Orte dieser Art in Baden-Württemberg. „Außerdem ist die Pkw-Dichte in den letzten Jahren stark angestiegen“, sagte der Diplom-Ingenieur vor dem Gremium. Sie betrug im Jahr 2011 noch 638 Pkw pro 1000 Einwohner, stieg im Jahr 2016 auf bereits 690 Pkw pro 1000 Einwohner und lag 2021 bereits bei 766 Pkw pro 1000 Einwohner. Roos bezog sich dabei auf Zahlen des Statistischen Landesamts.
„Es ist nicht davon auszugehen, dass sich diese Zahlen in den nächsten Jahren oder Jahrzehnten deutlich reduzieren“, sagte der Stadt- und Landschaftsplaner. Carsharing, Radverkehr durch Elektrobikes und ein höherer Anteil an Homeoffice würden zwar auch hier eine Entlastung bringen, der Effekt dürfte aufgrund der ländlichen Lage aber weniger deutlich ausfallen als in größeren Siedlungseinheiten. Die Elektromobilität allein führe nicht zu einer Verringerung der benötigten Anzahl an Stellplätzen.
So wurde jetzt in der jüngsten Gemeinderatssitzung die Stellplatzsatzung für die Gemeinde Auenwald einstimmig beschlossen. Die Landesbauordnung für Baden-Württemberg sieht die Möglichkeit vor, aus diversen Gründen wie Verkehr, Städtebau oder sparsamem Umgang mit der Fläche eine kommunale Stellplatzsatzung zu beschließen. In dieser kann gezielt auf äußere Rahmenbedingungen und Besonderheiten Rücksicht genommen werden.
Satzungsänderung Künftig gilt in der Gemeinde Auenwald:
Die Stellplatzverpflichtung für Wohnungen über 30 Quadratmeter Wohnfläche (berechnet nach der Wohnflächenverordnung vom 25. November 2003) wird auf zwei Stellplätze je Wohnung erhöht.
Gefangene zweite Stellplätze (Stellplätze, die nur durch Überfahrt über einen anderen Stellplatz zu erreichen sind) zählen dabei als ein vollwertiger Stellplatz, wenn die Überfahrt über nur einen Stellplatz erfolgt, dieser nicht gefangen ist, beide Stellplätze zur selben Wohneinheit gehören und beide mindestens 2,85 Meter breit und 6,0 Meter lang sind.
Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung umfasst (mit kleinen Ausnahmen) das Gebiet der Ortsteile Unterbrüden, Oberbrüden, Mittelbrüden, Lippoldsweiler, Ebersberg und Hohnweiler sowie Däfern. Ausgenommen sind die Ortsteile Heslachhof, Rottmansberg, Tiefental, Trailhof, Trailhöfle, Utzenberg, Schmollenmühle, Sauerhof, Schloss Ebersberg.