Ärztehaus in Oppenweiler nimmt die nächste Hürde

Der Gemeinderat Oppenweiler stimmt einem abgestuften Verfahren für die Ortsmitte III zu. Beim Bebauungsplan gibt es einige Schwierigkeiten.

In der Ortsmitte Oppenweilers soll sich in den kommenden Jahren einiges tun.

© Alexander Becher

In der Ortsmitte Oppenweilers soll sich in den kommenden Jahren einiges tun.

Von Lorena Greppo

Oppenweiler. Dass der Bebauungsplan für das Gebiet Ortsmitte III in Oppenweiler nicht ohne Tücken ist, war den Verantwortlichen schon früh klar. Dementsprechend kommt es wenig überraschend, dass von den Trägern öffentlicher Belange einige durchaus kritische Stellungnahmen hierzu eingegangen sind. Diese wurden in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats zum Teil thematisiert. Warum nur zum Teil? „Für das Haus der Gesundheit sind nicht alle davon relevant“, erklärte Bürgermeister Bernhard Bühler.

Damit es mit dem Projekt Ärztehaus, für das die Hafner-Stiftung als Investor gewonnen wurde, weiter vorangehen kann, hat sich die Verwaltung für ein abgestuftes Verfahren ausgesprochen. Konkret bedeutet das: Strittige Themenbereiche wie etwa der Hochwasserschutz, die nur für den nördlichen Teil des Bebauungsplans relevant sind, können für das Vorhaben Ärztehaus, welches wiederum im Süden des Gebiets geplant ist, ausgeklammert werden. Was von den eingegangenen Stellungnahmen übrig bleibt, war wiederum wenig strittig und konnte in kurzer Zeit abgehandelt werden. Für den Bereich des Hauses der Gesundheit lag folglich nach dem Abwägungsbeschluss die Planreife vor.

Im Gremium schien man vom Vorgehen angetan. „Das abgestufte Verfahren ermöglicht uns ein paralleles Arbeiten“, führte Thomas Wieland (FGL) aus. Das sei positiv zu bewerten. Er forderte aber auch, dass gerade was den Hochwasserschutz angeht, Anwohnerinnen und Anwohner des Rohrbachs frühzeitig in Überlegungen eingebunden werden. Das sicherte der Bürgermeister zu. In Sachen innerörtlicher Hochwasserschutz am Rohrbach sei man aber noch nicht so weit, dass man etwas Konkretes vorweisen könne.

Für alle ungeklärten Punkte, also vor allem Überschwemmungsgebiet und Verkehrsanbindung, bekam die Verwaltung den Auftrag mit, diese abzuarbeiten und den Satzungsbeschluss vorzubereiten. Bühler bereitete die Räte darauf vor, dass diese Aufgabe sicherlich einige Zeit in Anspruch nehmen werde.

Ein oberirdischer Fußgängerüberweg wird von allen angestrebt

Weitere Themen

Ein Beispiel für die Schwierigkeit des Ganzen: Der VVS regte an, die Bushaltestelle als Kap anzulegen. Das würde heißen, der Bus hält auf der Straße, eine Bucht ist nicht notwendig. Für die Planer wäre das die einfachste Lösung, schließlich erfordert sie keine großen baulichen Veränderungen. „Damit hätten sich alle Probleme erledigt“, sagte auch Bürgermeister Bühler. Doch das Regierungspräsidium Stuttgart als zuständige Verkehrsbehörde hat etwas dagegen, wenn Busse auf der B14 halten und so den Verkehrsfluss behindern. Und auch diese Belange seien hochzuhalten, so Bühler.

Mit dieser Thematik hängt auch die Frage zusammen, wie ein Fußgängerüberweg gestaltet werden kann. Erhard Friz (FWV) hakte nach, ob eine oberirdische Variante nun komplett ausgeschlossen sei. „Für uns ist sie noch immer das Ziel“, verdeutlichte er. Schon zuvor hatten die Gemeinderäte stets betont, dass ein barrierefreies Ärztehaus auch zwingend barrierefrei erreichbar sein müsse. Aktuell ist die Zugänglichkeit an dieser Stelle nicht gegeben, stattdessen gibt es die Unterführung unter der B14. „Es ist unser Ziel, Wunsch und Wille, einen oberirdischen Überweg zu schaffen“, machte auch der Bürgermeister klar. „Dem wird sich alles unterordnen.“ Bühler verwies darauf, dass im Entwurf eine Bushaltestelle im nördlichen Bereich als Bucht vorgesehen war. Diese Variante hätte jedoch einen Überweg ausgeschlossen, weswegen das Thema nun erst einmal herausgenommen wurde. Das bedeute allerdings nicht, dass die Idee an sich hinfällig sei.

In der Folge sprach sich der Gemeinderat einstimmig dafür aus, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

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Erstellt:
13. März 2024, 06:00 Uhr

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