EU-Waldschutzgesetz
AfD verhilft CDU-Anträgen in Europaparlament zu Mehrheit
Eine CDU-Europaabgeordnete will Änderungen an einem EU-Waldschutzgesetz. AfD-Politiker unterstützen das. Steht die sogenannte Brandmauer?
Von red/dpa
Die Stimmen von AfD-Europaabgeordneten haben Anträgen einer CDU-Europapolitikerin für ein weniger strenges EU-Waldschutzgesetz eine Mehrheit ermöglicht. Unter anderem wurde der Vorschlag der CDU-Politikerin Christine Schneider mit 306 Ja- zu 303 Nein-Stimmen angenommen, dass eine Kategorie von sogenannten Null-Risiko-Ländern eingeführt werden soll. Für diese sollen den Angaben zufolge deutlich weniger strenge Regeln gelten. Umweltschützer sehen darin ein großes Schlupfloch, das umweltschädliche Abholzung ermöglicht. Die Änderungsvorschläge müssen nun mit den EU-Staaten final ausgehandelt werden.
Ohne die Stimmen von mehreren AfD-Abgeordneten wäre keine ausreichende Mehrheit für den Vorschlag zu den Null-Risiko-Ländern zustande gekommen, wie aus dem offiziellen Abstimmungsergebnis des Europaparlaments hervorgeht. Auch vier weitere von Schneider eingebrachte Änderungsanträge hätten ohne die AfD-Stimmen keine ausreichende Mehrheit bekommen.
Schneider betonte auf Nachfrage, dass sie nicht mit Rechtsaußen-Fraktionen zusammenarbeite. „In der Vergangenheit hatten wir auch schon solche Situationen, in denen Rechtsaußen die Linken im Parlament unterstützt haben“, so Schneider.
Unternehmen sollen künftig eine Sorgfaltserklärung abgeben
In der Schlussabstimmung über die Änderungsvorhaben, bei der eine Verschiebung des Gesetzes im Vordergrund stand, gab es eine deutlichere Mehrheit von 371 Ja-Stimmen gegen 240 Nein-Stimmen bei 30 Enthaltungen, wie aus einer Mitteilung des Parlaments hervorgeht.
Die Grünen-Abgeordnete Jutta Paulus sieht in dem Vorgehen ein Einreißen der sogenannten Brandmauer gegen Rechtsaußen. Das Mitte-Rechts-Bündnis EVP „baut aus den Trümmern Brücken zur Rechten“, so Paulus.
Nach dem Gesetz dürfen Produkte wie Kaffee, Holz, Soja, Kakao und Palmöl künftig nur noch dann in der EU verkauft werden, wenn dafür nach 2020 keine Wälder gerodet wurden. Damit soll auch die Abholzung des Regenwaldes etwa im südamerikanischen Amazonasgebiet deutlich reduziert werden.
Konkret sollen Unternehmen künftig eine Sorgfaltserklärung abgeben, dass für ihr Produkt nach dem 31. Dezember 2020 kein Wald gerodet oder geschädigt wurde. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss mit hohen Strafen von mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes in der EU rechnen.