Als Schülerin aus Konstanz zum IS: Sechseinhalb Jahre Haft
dpa Düsseldorf. Im Alter von 15 verließ sie das Gymnasium in Konstanz am Bodensee und zog nach Syrien. Nun wurde Sarah O. als IS-Terroristin und Sklavenhalterin verurteilt. Eine 14-jährige Sklavin sei sogar zu Tode gekommen.
Eine junge Frau aus Konstanz ist vom Düsseldorfer Oberlandesgericht als IS-Terroristin und Sklavenhalterin zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der nicht-öffentliche Prozess gegen die inzwischen 23-Jährige und ihre Schwiegereltern aus Köln ging damit nach mehr als eineinhalb Jahren Dauer am Mittwoch zu Ende.
Die Gymnasiastin Sarah O. hatte im Alter von 15 Jahren die Bodenseeregion verlassen und sich in Syrien der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen. Sie wurde wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit Todesfolge durch Versklavung, Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Vergewaltigung, Freiheitsberaubung mit Todesfolge und mit Körperverletzung schuldig gesprochen, wie das Gericht mitteilte.
Ihre Schwiegereltern sollen ihren Ehemann und sie und damit die Terrororganisation unterstützt haben. Die Schwiegermutter wurde zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt, der Schwiegervater zu drei Jahren.
Sarah O. habe gemeinsam mit ihrem Ehemann insgesamt fünf jesidische Frauen und zwei minderjährige jesidische Mädchen als Sklavinnen gehalten, führte das Gericht in der Urteilsbegründung aus. Drei von ihnen traten als Nebenklägerinnen im Verfahren auf.
Zwei der drei Nebenklägerinnen habe der Ehemann von Sarah O. mit deren Einverständnis vergewaltigt, befand das Gericht. Sie habe ihren Ehemann darin sogar bestärkt. Eine 14-jährige Sklavin sei bei einer durch Sarah O. gebilligten Fahrt über eine bereits unter Beschuss stehende Straßenverbindung ums Leben gekommen.
Die angeklagten Schwiegereltern hätten gewusst, dass sich ihre Söhne in Syrien dem IS als Mitglieder angeschlossen hatten. Dennoch hätten sie sie mit Geld, Waffenzubehör und Ausrüstung unterstützt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagten können dagegen Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.
Weil Sarah O. bei einem Teil der Taten noch minderjährig war, fand der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Sie wurde zudem nach Jugendstrafrecht verurteilt.
An 93 Verhandlungstagen hatte das Gericht ihre Zeit im Nahen Osten beleuchtet. 2014 soll sie dort nach islamischem Recht den aus Köln stammenden IS-Kämpfer Ismail S. geheiratet haben.
Als es für den IS in Syrien eng wurde, war Sarah O. in die Türkei geflohen. Dort hatten die Behörden festgestellt, dass sie von Interpol gesucht wurde und sie nach Deutschland abgeschoben. Im September 2018 war die junge Frau mit ihren drei Kindern am Düsseldorfer Flughafen gelandet und sofort verhaftet worden.
Ihre Schwiegereltern blieben zunächst auf freiem Fuß. Ihre Schwiegermutter war während des Prozess in Haft genommen worden.
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