Anwalt: Verständigung im Hess-Prozess in greifbarer Nähe

dpa/lsw Mannheim. Im Prozess um Unregelmäßigkeiten bei der ehemaligen Leuchtmittellfirma Hess AG geht das Ringen um eine Verständigung zwischen Mannheimer Landgericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigern der beiden Ex-Manager weiter. Man sei einen weiteren Schritt in Richtung Einigung gegangen, sagte Mark Stöhr, der Anwalt eines der Angeklagten, am Mittwoch in Mannheim. Es müsse beim nächsten Treffen am Donnerstag kommender Woche noch das konkrete Strafmaß festgelegt werden.

Vor einem Gerichtsgebäude steht u.a. eine Statue der Justitia. Foto: Stefan Puchner/dpa/Symbolbild

Vor einem Gerichtsgebäude steht u.a. eine Statue der Justitia. Foto: Stefan Puchner/dpa/Symbolbild

Er gehe - wie auch vom Gericht signalisiert - von maximal einer Freiheitsstrafe auf Bewährung aus. Die höchste zur Bewährung auszusetzende Strafdauer sei zwei Jahre. Er strebe aber für die Angeklagten eine Geldstrafe an. Vergangene Woche hatte der Vorsitzende Richter der Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts angedeutet, eine Einigung sei möglich.

Die zwei Ex-Vorstände der Hess AG in Villingen-Schwenningen sollen 2011 und 2012 laut Anklage (Az: 25KLs 635 Js 1962/13) vor dem Börsengang Berichte über die Ertragslage des Konzerns geschönt haben. Ihnen warf die Staatsanwaltschaft gemeinschaftliche Verletzung der Buchführungspflichten, Marktmanipulation, schwere Untreue, Kreditbetrug und unrichtige Darstellung nach dem Handelsgesetzbuch vor. Das Verfahren gegen einen dritten Mann wegen Unterstützung ist eingestellt worden.

Nach den bisherigen Einlassungen stellten sich einige der Anklagepunkte mittlerweile in einem anderen Licht dar, hatte der Richter gesagt. Daher sei eine Verfahrenseinstellung diesbezüglich möglich.

Die Verständigung kommt zustande, wenn Angeklagte und Staatsanwaltschaft dem Vorschlag des Gerichtes zustimmen. Grundsätzlich sollte ein Geständnis Teil einer Einigung sein.

© dpa-infocom, dpa:210317-99-862358/2

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Erstellt:
17. März 2021, 15:54 Uhr

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